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Herzlich Willkommen zur Belegungsbuchung der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing mit den Mitgliedsgemeinden Albaching und Pfaffing

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Anbieter-Informationen Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing Schulstraße 3 83539 Pfaffing Deutschland
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Buchungen können jederzeit bis 14 Tage vor der beantragten Belegung kostenlos storniert werden

Datenschutzerklärung des Anbieters

EU-Datenschutzgrundverordnung

Informationen für die Kunden, welche im Rahmen dieser Hallenbelegungssoftware, Buchungszeiten zur Nutzung von gemeindlichen Einrichtungen eintragen und hierzu Daten eingeben, welche gespeichert werden

 

Sehr geehrter Kunde; Sehr geehrte Kundin,

 

mit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) am 25.05.2018 wurden für die Fälle der Verarbeitung personenbezogener Daten besondere Informationspflichten eingeführt. Dieser Verpflichtung kommen wir hiermit nach.

 

Im Rahmen dieser Kundenverwaltung werden von Ihnen folgende personenbezogener  Daten gespeichert:

 

  • Anrede, Vorname, Nachname, Firmenname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, Land, Sichtbarer Name
  • Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner
  • Die Bankverbindung mit Konto-Inhaber, IBAN und BIC (soweit von Ihnen in den Kundendaten eingegeben)
  • Titel der Buchung sowie von Ihnen eingegebene Kommentare

 

Manche dieser oben genannten Abfragedaten sind dabei keine Pflichtdaten und werden von Ihnen freiwillig eingegeben. Die Speicherung von Pflichtdaten ist im Rahmen der Kundenverwaltung erforderlich.

 

Die Daten werden ausschließlich zu der Belegungsverwaltung der gemeindlichen Einrichtungen und der damit verbundenen Mietpreiszahlung (für bestimmte Einrichtungen) gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung der Daten erfolgt unter Beachtung aller erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit der Daten.

 

Sie haben das Recht, jederzeit kostenlos Auskunft über Ihre gespeicherten Daten und bei Fehlern eine entsprechende Berichtigung zu fordern, sowie deren Löschung zu verlangen, wenn die Speicherung zu Unrecht erfolgt ist oder die Speicherung nicht mehr erforderlich ist.

 

Verantwortlich für die Datenverarbeitung: Verwaltungsgemeinschaft Pfaffing, Schulstraße 3, 83539 Pfaffing

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hallenordnung (Gemeinde Pfaffing)

Die Gemeinde Pfaffing bittet alle Vereine, Gruppen und Personen, die Sporthalle sowie alle Nebenräume sorgsam und pfleglich zu behandeln. Alle Beteiligten bedienen sich guter Umgangsformen, wie dies gerade unter Sportfreunden üblich ist. Um Personen- und Sachschäden zu vermeiden und um für alle Sportgruppen einen geordneten Übungslauf und Spielbetrieb zu gewährleisten, sind alle Teilnehmer und Benutzer verpflichtet, diese Hallenordnung in all ihren Teilen zu beachten.

I. Allgemeines

1. Die Sporthalle darf grundsätzlich nur zu den im jeweils gültigen Hallenbelegungsplan festgelegten Zeiten genutzt werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeinde Pfaffing. Ausnahmen sind insbesondere auch bei offiziellen Wettkämpfen möglich.
2. Offizieller Spielbetrieb hat Vorrang vor dem normalen Übungsbetrieb
3. Wochenendveranstaltungen und Veranstaltungen außerhalb des jeweils gültigen Hallenbelegungsplanes sind rechtzeitig bei der Gemeinde anzumelden

II. Gemeinsame Verantwortung

Für jede Sportgruppe oder sportliche Veranstaltung ist ein verantwortlicher Übungsleiter oder sonstiger Verantwortlicher sowie ein Stellvertreter zu benennen. Der Übungsbetrieb darf nur unter der Leitung dieser Verantwortlichen stattfinden. Mit allen Teilnehmern sorgen sie für einen geordneten Ablauf.

Das schließt u.a. ein:

1. Die Sporthalle (Hallenboden) darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Es dürfen nur saubere Hallen-Turnschuhe getragen werden, die keine Spuren hinterlassen und insbesondere nicht vorher im Freien getragen wurden.
2. Alle Sportgeräte dürfen nur sachgemäß eingesetzt und behandelt werden. Nach ihrem Einsatz sind sie auf ihren Platz und in ihre ursprüngliche Lage zu stellen.
3. Für Ballsport dürfen nur für die Halle geeignete Bälle verwendet werden.
4. Der Regieraum darf nur von den jeweiligen Sportlehrern und Übungsleitern benutzt werden. Nach der Übungsstunde ist der Regieraum wieder zu verschließen.
5. Die Sporthalle und ihre Nebenräume sind stets in einem geordneten Zustand zu verlassen.
6. Die Sporthalle wird vom jeweiligen Übungsleiter geöffnet und wieder geschlossen. Nach dem Einlass ist die Sporthalle geschlossen zu halten.
7. Die Nutzungen sind grundsätzlich bis spätestens 23:00 Uhr zu beenden.
8. Auf dem Hallenboden dürfen keine Klebebänder aufgetragen werden.
9. Der dieser Hallenordnung beiliegende Merk-/Infozettel für Sportveranstaltungen ist besonders zu beachten.

III. Sicherheit für Alle

Um die Sicherheit aller zu gewährleisten, gilt folgendes:

1. Der Übungsleiter betritt als Erster die Sporthalle und verlässt sie als Letzter.
2. Das Rauchen ist in der Sporthalle und all ihren Nebenräumen einschließlich des Eingangsbereiches untersagt.
3. Speisen und Getränke dürfen nur im Foyer der Kaltküche die sich im Obergeschoss der Sporthalle befindet verzehrt werden. Getränke dürfen nur in Bechern oder PET-Flaschen ausgeschenkt werden.
4. Die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind genau zu beachten.
5. Übungen und Spiele, die in besonderer Weise Personen gefährden, Sachen beschädigen oder die Halle verunreinigen, sind zu unterlassen.
6. Vor ihrem Einsatz ist die Sicherheit der Sportgeräte zu überprüfen; festgestellte Mängel sind umgehend vom verantwortlichen Übungsleiter der Gemeinde Pfaffing zu melden.
7. Der Trennvorhang und die elektrischen Sportgeräte dürfen nur von den eingewiesenen und verantwortlichen Übungsleitern bedient werden.
8. Die Lüftungs- und Heizungsanlage darf nur vom Hausmeister oder von sonstigen durch die Gemeinde Pfaffing beauftragte Personen bedient werden.
9. Den Weisungen der Übungsleiter oder des Hausmeisters ist Folge zu leisten.

IV. Haftung

Ausdrücklich wird darauf verwiesen:

1. Jede Sportgruppe und jeder einzelne Teilnehmer haftet für verursachte Schäden. Diese sind unverzüglich vom verantwortlichen Übungsleiter bei der Gemeinde Pfaffing zu melden.
2. Die Gemeinde Pfaffing schließt jede Haftung für entwendetes Eigentum (Garderobe, Wertsachen usw.) aus.

V. Sonstiges

1. Wiederholte Verstöße gegen diese Hallenordnung können zur Folge haben, dass die Genehmigung zur Benutzung der Sporthalle widerrufen wird. Es kann auch einzelnen Personen die Betretung durch die Gemeinde Pfaffing untersagt werden.
2. Weitere Regelungen bleiben im Einzelfall vorbehalten. Sie können auch in einer gesonderten Benutzungs- und Entgeltordnung bzw. in Einzelmietverträgen festgelegt werden.

VI. Inkrafttreten

Die Hallenordnung sowie erlassene Merk-/Infozettel treten mit der Nutzungsaufnahme der Sporthalle in Kraft.

Pfaffing, den 01.09.2015
Gemeinde Pfaffing
Lorenz Ostermaier
1.Bürgermeister

 


Merk-/Infozettel Sportveranstaltungen (Halle u. Kiosk)

  • Mülltrennung beachten (Papierhandtücher separat, Restmüll separat, ebenso Bio- und Plastikmüll) -> Sammelbehälter unter der Spüle

  • Papierhandtücher können in den Papiercontainer der VG Pfaffing entsorgt werden

  • Restmüll in die Tonne mit der Aufschrift Turnhalle

  • Wertstoffe (z.B. Biomüll, Glas, Alu, Metall) über die üblichen Wege (Haushalt/Wertstoffhof) entsorgen.

  • Den Regieraum stets verschlossen halten, um Diebstählen vorzubeugen und unbefugten Zutritt zu verhindern

  • Toilettenpapier befindet sich im Regieraum im Erdgeschoss

  • Papierhandtücher im Regieraum (Kartons unter der Verstärkeranlage)

  • Geschirrhandtücher sind nicht vorrätig; falls diese benötigt werden, hat der entsprechende Nutzer diese selbst mitzubringen

  • Die Bedienungsanleitung für die Geräte sind zu lesen und beachten.

  • Bei Benutzung der Mikrowelle, die Abdeckung (Spritzschutz) benutzen

  • Spülmaschine unteren Geschirrwagen (vorsichtig herausziehen, dass sich die Dichtung nicht lockert); sonst kann  die Türe nicht mehr geschlossen werden.

  • Nach dem Spieltag/der Veranstaltung:

    • In den Umkleiden die Behälter für die Papierhandtücher leeren (Mülltrennung)

    • Ebenso die Abfalleimer (Mülltrennung)

    • In den Toiletten nachsehen ob noch genug Toilettenpapier vorhanden (ggf. nachfüllen)

    • Die Halle mit dem blauen Mop (Geräteraum neben dem Regieraum) wischen

    • Den Mop anschließend mit dem gelben Staubsauger (steht im Regieraum) absaugen

    • Geschirr spülen und wegräumen

    • Benutzte Geräte Herd/Mikrowelle/Kühlschrank ausschalten

      Benutzte Geräte Herd/Mikrowelle/Kühlschrank feucht auswischen

    • Die Küche, den Bereich vor dem Kiosk und die Tribüne kehren.
      (Besen usw. befinden sich in der Putzkammer im Erdgeschoss)

    • Küche feucht wischen

    • Kühlschränke ausschalten und Türen offen lassen (als Vorbeugung Schimmelbildung)

    • Spülmaschine: Türe offen lassen um Geruchs- und Schimmelbildung zu verhindern


   

 

 

 



 

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