Die Mehrzweckhalle stellt mit der Haupthalle, der Gymnastikhalle sowie dem Keller drei große Räume zur Verfügung, die neben sportlichen Aktivitäten auch immer wieder zu feierlichen Anlässen dekoriert und genutzt werden.
Bei einer Buchung sind Sie mit folgenden Bedinungen einverstandenBrandschutzordnungNutzungsbedingungen• Anwesenheit des Leiters der Veranstaltung bzw. des Stellvertreters; Eintrag in die Belegungsliste• Haftung jeglicher Art (auch für Garderobe) trägt der Nutzer• der Nutzer sorgt für die Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen in und vor der Halle• Einhaltung des Halteverbots im Hof der Mehrzweckhalle, um die Feuerwehrzufahrtszonen freizuhalten• vor Beginn der Veranstaltung ist mit der verantwortlichen Person eine gemeinsame Begehung aller Flucht- und Rettungswege bzw. Löscheinrichtungen durchzuführen und zu dokumentieren• beim Verkauf von alkoholischen Getränke muss eine Gaststättenerlaubnis beantragt werden (Rathaus, Zimmer 7, Frau Daniela Schleicher, Tel. 08233/ 3801-32)• Benutzung nur der gebuchten oder vom Hausmeister zugewiesenen Räumlichkeiten• Rauchverbot im gesamten Gebäude• es dürfen nur Stühle verwendet werden, die den Boden nicht beschädigen• die Bestuhlung der Halle sowie das Aus- und Einräumen der Sprossenwände und Turngeräte wird -soweit erforderlich - vom Veranstalter übernommen• Reinigung der Kücheneinrichtung mit Theke nach Gebrauch; bei Benutzung der Schankanlage wird der tatsächliche Reinigungsaufwand berechnet• die Kosten für eine anfallende Sonderreinigung übernimmt der Nutzer• die Geräteräume sind nach Nutzung laut Stellplan (Aushang im jeweiligen Geräteraum) oder nach Anweisung des Hausmeisters wieder einzuräumen• beim Verlassen des Gebäudes hat der letzte tatsächliche Nutzer alle Lichter auszuschalten, fließendes Wasser abzudrehen sowie alle Außentüren bzw. Fenster zu schließen• den Weisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten; der Hausmeister sind verpflichtet Nutzer, die sich den Weisungen widersetzen bzw. den Nutzungsbedingungen zuwiderhandeln der Verwaltung zu melden• vereinseigene Geräte dürfen nur nach Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer verwendet werden, diese sind mit MSV, TSC und TVM beschriftet• der Bestuhlungs- und Rettungsplan ist mit dem Hausmeister abzusprechen und ist Bestandteil der Genehmigung