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Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Congress Consult und Immobiliengesellschaft mbH (CCG mbH)
Großbeerenstraße 89
10963 Berlin
Telefon 0302978355
E-Mail info@ccg-events.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 1 Information über die Erhebung personenbezogener Daten
(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unseres Buchungssystems. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten.
(2) Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist Congress Consult und Immobiliengesellschaft mbH (CCG mbH), Großbeerenstraße 89, 12107 Berlin.
(3) Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail, Buchhungsformular oder über ein Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre E-Mail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
(4) Falls wir für einzelne Funktionen unseres Angebots auf beauftragte Dienstleister zurückgreifen oder Ihre Daten für werbliche Zwecke nutzen möchten, werden wir Sie untenstehend im Detail über die jeweiligen Vorgänge informieren. Dabei nennen wir auch die festgelegten Kriterien der Speicherdauer.
§ 2 Ihre Rechte
(1) Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
– Recht auf Auskunft,
– Recht auf Berichtigung oder Löschung,
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
– Recht auf Datenübertragbarkeit.
(2) Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.
§ 3 Widerspruch oder Widerruf gegen die Verarbeitung Ihrer Daten
(1) Falls Sie eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf beeinflusst die Zulässigkeit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, nachdem Sie ihn gegenüber uns ausgesprochen haben.
(2) Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Verarbeitung insbesondere nicht zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist, was von uns jeweils bei der nachfolgenden Beschreibung der Funktionen dargestellt wird. Bei Ausübung eines solchen Widerspruchs bitten wir um Darlegung der Gründe, weshalb wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie von uns durchgeführt verarbeiten sollten. Im Falle Ihres begründeten Widerspruchs prüfen wir die Sachlage und werden entweder die Datenverarbeitung einstellen bzw. anpassen oder Ihnen unsere zwingenden schutzwürdigen Gründe aufzeigen, aufgrund derer wir die Verarbeitung fortführen.
(3) Selbstverständlich können Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung und Datenanalyse jederzeit widersprechen. Über Ihren Werbewiderspruch können Sie uns unter folgenden Kontaktdaten informieren:
Congress Consult und Immobiliengesellschaft mbH (CCG mbH)
Großbeerenstraße 89
10963 Berlin
Telefon 0302978355
E-Mail info@ccg-events.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Congress Consult und Immobiliengesellschaft mbH (CCG mbH)
§ 1 Zustandekommen und maßgebliche Bedingungen (1) Die mietweise Überlassung von Räumen und Einrichtungen bedarf nach Maßgabe der Absatz 2 eines schriftlichen Vertrages, dessen Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind. Die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen gelten ausschließlich, abweichende Allgemeine Bedingungen des Mieters werden dem Vertrag nicht zugrunde gelegt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten darüber hinaus für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf sie bedarf. (2) Bei Aufnahme der Geschäftsverbindung ist zum Zustandekommen des Vertrages die schriftliche Einigung zwischen Vermieter und Mieter über alle Einzelheiten des Vertrages erforderlich. (3) Aus der Vormerkung eines Veranstaltungsraumes für bestimmte Termine kann kein Anspruch auf den späteren Abschluss eines Mietvertrages hergeleitet werden. Mieter und Vermieter verpflichten sich jedoch, eine geplante anderweitige Inanspruchnahme oder einen Verzicht auf den vornotierten Termin unverzüglich mitzuteilen.
§ 2 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag bezeichneten Räumlichkeiten, Anlagen und Einrichtungen. Diese werden dem Mieter zum vereinbarten Veranstaltungszweck überlassen. Werden dem Mieter die Verkehrsflächen des Tagungszentrums, sowie des übrigen Bürohauses, wie Foyer, Flure, Zugangswerke, Parkplätze und Toiletten überlassen, hat er die Mitbenutzung durch andere Mieter zu dulden.
§ 3 Rechtsverhältnisse (1) Der im Vertrag bezeichnete Mieter gilt für die in den gemieteten Räumlichkeiten bzw. auf dem gemieteten Gelände durchzuführende Veranstaltung als Veranstalter. (2) Der Mieter (Veranstalter) ist auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten, Einladungen etc. anzugeben, um kenntlich zu machen, dass ein Rechtsverhältnis zwischen Veranstaltungsbesucher und Mieter besteht, nicht etwa zwischen Besucher oder anderen Dritten und dem Vermieter.
§ 4 Mietdauer Das Mietobjekt wird lediglich für die im Mietvertrag vereinbarte Zeit gemietet. Mietzeitüberschreitungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind kostenpflichtig.
§ 5 Fälligkeit / Zahlungsmodalitäten (1) Der Mietpreis an die CCG mbH wird spätestens an dem Tag der Veranstaltung fällig. (2) Zahlungen sind ohne Abzug vorzunehmen. (3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Bundesbank fällig. Der Nachweis eines höheren Verzugschadens bleibt der CCG mbH vorbehalten.
§ 6 Absage/ Ausfall der Veranstaltung aus sonstigen Gründen (1) Führt der Mieter aus irgendeinem vom Vermieter nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht durch oder tritt er vom Mietvertrag zurück bzw. kündigt ihn, so bleibt er zur Zahlung der Gesamtmiete inkl. anfallender Nebenkosten verpflichtet, wenn die Absage/Kündigung später als 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin beim Vermieter eintrifft. Ersparte Aufwendungen des Vermieters sind abzuziehen. Darüber hinaus ist der Mieter berechtigt dem Vermieter einen niederen Schaden, als den in Ansatz gebrachten, nachzuweisen. (2) Kann die vertraglich festgelegte Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner die ihm bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten selbst. Ist hierbei der Vermieter für den Mieter mit Kosten in Vorlage getreten, die vertraglich zu erstatten waren, so ist der Mieter in jedem Fall zur Erstattung dieser Vorlage verpflichtet. Der Ausfall einzelner Künstler oder das nicht rechtzeitige Eintreffen eines oder mehrerer Teilnehmer fällt in keinem Fall unter den Begriff „höhere Gewalt".
§ 7 Zustand der Mietsache (1) Mit Übernahme der Mietobjekte seitens des Mieters gelten diese als in ordnungsgemäßem und sauberen Zustand übergeben. (2) Der Mieter hat offensichtliche und bei der Übergabe für Ihn erkennbare Mängel des Mietobjektes unverzüglich schriftlich geltend zu machen. (3) Veränderungen am Mietobjekt und Einbauten sowie das Anbringen von Dekorationen, Schildern und Plakaten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Nägel, Schrauben und Ösen usw, dürfen in keinem Fall zur Befestigung von Dekoration in den Boden, die Wände, in Decken oder Einrichtungsgegenstände eingeschlagen bzw. eingeschraubt werden. Bei Anbringung von Dekorationen ist auf rückstandslose Entfernung zu achten. (4) Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm eingebrachten Gegenstände bis zur Beendigung der Mietzeit zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Mietgegenstände wieder herzustellen. Andernfalls ist die CCG mbH berechtigt, auf Kosten des Mieters, den Ursprungszustand wieder herstellen zu lassen.
§ 8 Nutzungsauflagen (1) Die Nutzung der Räumlichkeiten darf nur im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks und Umfangs erfolgen. Beabsichtigte Nutzungs-änderungen wie z.B. der Art der Veranstaltung sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und dürfen nur mit dessen schriftlicher Zustimmung vorgenommen werden. (2) Eine Überlassung des Mietobjektes an Dritte ist untersagt. (3) Die Mitnahme von sperrigen Gegenständen im Paternoster ist untersagt (4) Der Mieter hat dem Vermieter bei Vertragsabschluß einen Verantwortlichen zu benennen, der insbesondere während der Benutzung des Mietobjektes anwesend und für den Vermieter erreichbar sein muss.
§ 9 Bild-, Film- und Tonaufnahmen, Rundfunk und Fernsehen Gewerbliche Bild-, Film-, Video- und Tonaufnahmen aller Art durch den Mieter oder von ihm beauftragte Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
§ 10 Werbung (1) Die Werbung für die Veranstaltung ist alleinige Sache des Mieters. In den Räumen und auf dem Gelände des Mietobjekts ist jede Art der Werbung nur mit vorheriger Einwilligung der CCG mbH gestattet. (2) Die CCG mbH kann den Einsatz von Werbematerial (Plakate, Handzettel etc.) untersagen, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen, sowie die berechtigten Interessen der CCG mbH verstoßen. (3) Alle Werbematerialien des Mieters sind direkt im Anschluss der Veranstaltung auf dessen Kosten zu entfernen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, ist die CCG mbH berechtigt, diese zu Lasten des Mieters entfernen zu lassen (4) Die CCG mbH ist berechtigt, in sämtlichen Medien - insbesondere im Internet - auf die Veranstaltung hinzuweisen.
§ 11 Behördliche Erlaubnisse und gesetzliche Meldepflichten (1) Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung aller gesetzlichen Meldepflichten und die Einholung erforderlicher Genehmigungen. Insbesondere ist er verpflichtet, die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der GEMA anzumelden. Der Mieter erklärt, dass er sämtliche Verpflichtungen gegenüber Verwertungsgesellschaften, insbesondere der GEMA, erfüllt. Er wird insoweit alle erforderlichen Verträge abschließen und auf Verlangen dem Vermieter unverzüglich vorlegen. Von etwaigen Ansprüchen der Verwertungsgesellschaften stellt der Mieter den Vermieter frei. (2) Der Mieter ist verpflichtet, alle für seinen Geschäftsbetrieb erforderlichen Versicherungen einschließlich einer Haftpflichtversicherung für Nutzungs-sachschäden abzuschließen und während der Dauer des Nutzungsvertrages aufrechtzuerhalten. Das Inventar des Mieters ist durch die vermieterseitigen Versicherungen nicht mitversichert. Der Nutzer hat daher sein Inventar nach eigenem Ermessen zu versichern.
§ 12 Technische Einrichtungen des Mietobjekts (1) Technische Einrichtungen dürfen nur vom Personal des Vermieters oder durch eingewiesene Personen bedient werden, dies gilt auch für ein Anschließen an das Licht- oder Kraftnetz. (2) Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Das gilt insbesondere auch für die Notausgänge und Fluchtwege. Beauftragten des Vermieters sowie der Aufsichtsbehörde muss jederzeit Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden.
§ 13 Lärmschutz (1) Der Mieter hat bei den Veranstaltungen alle zulässigen Immissions-schutzrichtwerte und die jeweils gesetzliche Bestimmungen zum Schutz vor Lärmbelastung einzuhalten. (2) Der Mieter hat bei Veranstaltungen den Geräuschpegel derart zu begrenzen, dass keine gesundheitlichen Schäden der Besucher eintreten können. (3) Etwaige Schadensersatzansprüche, die aus Verstößen gegen Absatz 1 entstehen, treffen ausschließlich den Mieter.
§ 14 Haftung des Vermieters (1) Der Vermieter haftet für Schäden am Leben, Körper und Gesundheit des Mieters und seinen Gästen sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen seines Personals. (2) Bei Versagen irgendwelcher Einrichtungen, Betriebsstörungen oder bei sonstigen, die Veranstaltung beeinträchtigenden Ereignissen haftet der Vermieter lediglich, wenn er Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Durch Arbeitskampf verursachte Störungen hat der Vermieter nicht zu vertreten.
§ 15 Haftung des Mieters (1) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen, die durch Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können und die der Vermieter nicht zu vertreten hat, frei. (2) Für eingebrachte Gegenstände / Garderobe des Mieters, seiner Mitarbeiter, seiner Gäste und/oder Zulieferer haftet der Mieter.
§ 16 Schlussbestimmungen (1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. (2) Personenbezogene Daten der Vertragspartner des Vermieters werden entsprechend den §§ 28 und 29 BDSG im Rahmen der Zweckbestimmung des jeweiligen Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet. (3) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (4) Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Vorschrift tritt in diesem Falle eine Regelung, die dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.