Herzlich Willkommen zur Hallenbuchungsanfrage vom Zweckverband
Hausordnung
für die Sportstätten des Schulzentrums Haßfurt
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Hausordnung gilt für alle Nutzer, Besucher und sonst anwesende Personen in den Sporthallen und in dem Hallenschwimmbad auf dem Gelände des Schulzentrums in Haßfurt (Dürerweg/Tricastiner Platz).
2. Hausrecht
2.1 Das Hausrecht in den unter Nr. 1.1 genannten Sportanlagen wird beim schulischen Sport und Aufenthalt durch das Personal der Schulen am Schulzentrum Haßfurt (Albrecht-Dürer-Volksschule Haßfurt, Dr.-Auguste-Kirchner-Realschule Haßfurt, Grundschule Haßfurt, Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt), durch Hausdienstkräfte oder Vertreter des Zweckverbandes Schulzentrum Haßfurt ausgeübt. Bei außerschulischer Benutzung üben die Hausmeister oder andere Vertreter des Zweckverbandes das Hausrecht aus. Sie sind gegenüber allen Hallenbenutzern weisungsbefugt. Befugnisse für weitere Personen müssen durch eigene Anordnung übertragen sein.
2.2 Anordnungen der zur Ausübung des Hausrechtes beauftragten Personen muss unverzüglich und vollständig Folge geleistet werden. Es kann andernfalls die Verweisung aus der Halle erfolgen. Weitere Folgerungen (Schadenersatz etc.) sind im Einzelfall möglich. Es gilt ansonsten die Satzung des Zweckverbandes Schulzentrum. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Satzung können Geldbußen bis zur Höhe von 500,-- € verhängt werden.
3. Benutzungsbefugnis
3.1 Die zur Benutzung der Sportstätten zugelassenen Vereine, Gruppen und Personen sind dem Belegungsplan zu entnehmen.
3.2 Personen, die am Sport- und Spielbetrieb nicht beteiligt sind, dürfen sich in den Sportstätten - außer bei genehmigten Veranstaltungen mit Zuschauern - grundsätzlich nicht aufhalten.
3.3 Veranstaltungen der Schule, des Zweckverbandes und der außerschulischen Nutzer sind rechtzeitig zu koordinieren.
3.4 Der jeweiligen Übungsleiter bzw. die jeweils verantwortliche Person ist dafür zuständig, dass die Verhaltensregeln aus dieser Hausordnung eingehalten werden. Insbesondere sind bei Ende der Veranstaltung alle Beleuchtungen abzuschalten und Türen und Fenster der Sportanlagen zu schließen.
3.5 Die Hausdienstkräfte dürfen außerschulischen Benutzern den Zutritt nur gestatten, wenn ihnen eine schriftliche Benutzungsvereinbarung (in Abdruck) vorliegt oder die Belegung in den entsprechenden Plänen aufgenommen ist und der verantwortliche Übungsleiter anwesend ist. Etwas anderes gilt nur, wenn die Gestattung zur Nutzung sonst offenkundig ist und die Aufsicht gewährleistet ist.
4. Benutzung der Übungsräume
4.1 Jeder Verein, jede Sportgruppe, jeder Benutzer und jeder Zuschauer ist verpflichtet, die Einrichtungen und Geräte der Sportstätten schonend zu behandeln.
4.2 Das Betreten der Sportstätten ist den Schülern nur in Begleitung von Lehrkräften, sonstigen Benutzern nur in Begleitung eines Übungsleiters bzw. der für die Veranstaltung verantwortlichen Personen gestattet.
In den Benutzungsvereinbarungen mit außerschulischen Benutzern sind diese verantwortlichen Personen zu benennen.
4.3 Der Hausmeister darf außerschulischen Benutzern den Zutritt nur gestatten, wenn ihm eine schriftliche Benutzungsvereinbarung in Abdruck vorliegt, oder die Durchführung der Übungsstunde im Belegplan aufgenommen und der verantwortliche Übungsleiter anwesend ist, es sei denn die Gestattung zur Nutzung ist sonst offenkundig.
4.4 Die in der Benutzungsvereinbarung genannte verantwortliche Person (Betreuer/in) hat alle an den Sportstätten bzw. an den Geräten während der Benutzung verursachten Schäden und die Namen der Verursacher umgehend an den Hausmeister zu melden. Schadenersatzansprüche können gegen den jeweiligen Verein bzw. die jeweilige Sportgruppe durch den Zweckverband Schulzentrum Haßfurt geltend gemacht werden.
4.5 Das Betreten der Übungsräume ist nur in Sportbekleidung und sauberen Turnschuhen mit nicht abfärbender Sohle gestattet. Das Betreten anderer, nicht unmittelbar dem Sportbetrieb dienender Räume, mit Ausnahme der Umkleiden und der Toiletten, ist nicht erlaubt.
5. Sportgeräte
5.1 Alle Geräte sind pfleglich zu behandeln. Bei verschiedenen Sportarten, wie Tischtennis usw. sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine Beschädigung der Fußböden oder sonstigen Einrichtung ausschließen.
5.2 Alle Sportgeräte sind vor dem Gebrauch vom Lehrer/Übungsleiter auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu untersuchen, beschädigte Geräte sind zu kennzeichnen und von der Benutzung auszuschließen. Jeder festgestellte Schaden ist im Hallenbuch zu vermerken. Bewegliche Geräte wie Barren, Turnbänke, Böcke, Pferd, Matten usw. sind nach Benutzung an ihren Aufbewahrungsort zurück zu bringen. Sie müssen entweder getragen oder mittels der vorhandenen Transportkarren gefahren werden. Schleifen oder Schieben dieser Geräte auf den Fußböden ist nicht erlaubt.
5.3 Alle Sportgeräte müssen nach Benutzung an den für die Aufbewahrung vorgesehenen Platz zurückgebracht werden.
5.4 Die eingebauten und beweglichen Sportgeräte dürfen nur mit Anweisung des Lehrers/Übungsleiters und nur zweckentsprechend benutzt werden. Verstellbare Geräte sind nach der Benutzung in die Grundstellung zu bringen
6. Ballspiele
6.1 Es sind nur solche Ballspiele in den Turnhallen zugelassen, bei denen eine Beschädigung der Halle (Fenster, Wände, Decke etc.) und der Einrichtung (z. B. Lautsprecher) ausgeschlossen ist.
7. Rauchen
7.1 Das Rauchen im gesamten Bereich der Turnhallen und der Schwimmhalle ist verboten. Das Mitnehmen von Tieren in die Hallen, sowie das Unterstellen von Fahrrädern und Rollern in den Sportstätten ist nicht gestattet. Kraftfahrzeuge aller Art dürfen nur auf den vorhandenen Parkplätzen keinesfalls auf Wegen oder Grünanlagen abgestellt werden.
8. Technische Anlagen
8.1 Die Bedienung der technischen Anlagen (Heizung/Lüftung) ist nur dem Hausmeister und den im Gebrauch unterwiesenen Übungsleitern (im Einvernehmen mit dem Hausmeister) gestattet.
8.2 Die Wasch- und Duschanlagen dürfen nur nach der Sportausübung benutzt werden; dabei ist auf sparsamen Wasserverbrauch besonders zu achten. Die Duschanlagen sind ebenso wie die Toiletten unbedingt sauber zu halten. In die Abflüsse dürfen keine Gegenstände geworfen werden.
8.3 Bei schwerwiegenden technischen Problemen ist der Hausmeister sofort oder spätestens am nächsten Tag zu verständigen.
9. Haftung
9.1 Die Haftung des Zweckverbandes Schulzentrum Haßfurt sowie seiner Bediensteten und Beauftragten für Schäden irgendeiner Art, die den Vereinen und Sportgruppen bzw. den Mitgliedern aus Anlass der Benutzung der Turnhallen und der Schwimmhalle entstehen, ist ausgeschlossen. Der Zweckverband Schulzentrum Haßfurt haftet auch nicht für das Abhandenkommen und die Beschädigung eingebrachter Garderobe und abgestellter Fahrräder oder Kraftfahrzeuge.
Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf alle vom Zweckverband Schulzentrum Haßfurt zu vertretenden Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
9.2 Jeder Verein und jede Sportgruppe übernimmt, unter Verzicht auf jeglichen Rückgriff gegen den Zweckverband, die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die ihren Mitgliedern und anderen Personen in deren Begleitung aus der Benutzung der Turnhalle und der Schwimmhalle und ihrer Zugangswege entstehen. Jeder Verein verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen den Zweckverband und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen den Zweckverband und deren Bedienstete oder Beauftragte. Soweit die Benutzungsgenehmigung nicht für einen eingetragenen Verein erteilt ist, übernimmt diejenige Person die Haftung im vorstehenden Sinne, die in der Benutzungsgenehmigung genannt ist.
9.3 Die Benutzer haften für alle Schäden, die dem Zweckverband Schulzentrum Haßfurt der einer dritten Person aus der Hallen- oder Schwimmbadbenutzung entstehen. Ausgenommen sind Schäden, die auf Abnutzung oder Materialfehler zurück zu führen sind und trotz ordnungsgemäßem Gebrauch der Geräte und Einrichtungen eintreten.
9.4 Ist Benutzer der Halle oder des Schwimmbades eine Sportgruppe oder eine sonstige Gemeinschaft, die keinem eingetragenen Verein angehört, dann übernimmt diejenige Person gegenüber dem Zweckverband die volle Haftung für eingetretene Schäden, die in der Benutzungsgenehmigung genannt ist.
9.5 Die Haftung des Schädigers gegenüber dem Zweckverband Schulzentrum Haßfurt bleibt unberührt.
10. Fundsachen
10.1 Fundgegenstände werden bei der Stadt Haßfurt abgegeben.
11. Verstöße gegen die Hausordnung
11.1 Schulpersonal, Hausmeister und Vertreter des Zweckverbandes Schulzentrum Haßfurt sind berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen. Sie sind insbesondere berechtigt, Turnhallen- oder Schwimmbadbenutzer bei Verstößen gegen die Hausordnung aus der Sportstätte zu verweisen. Allen Nutzern und Besuchern, die wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen, kann der Zweckverband Schulzentrum Haßfurt das Betreten der Sportstätten verbieten.
12. Versicherung
12.1 Die Benutzer der Sporthallen und der Schwimmhalle sind verpflichtet, für den erforderlichen Versicherungsschutz zu sorgen.
13. Nutzungszeit
13.1 Der allgemeine Sportbetrieb ist spätestens um 22:00 Uhr zu beenden. Ausnahmen hiervon bedürfen der Genehmigung durch den Zweckverband Schulzentrum Haßfurt.
14. Hallenbuch
14.1 Für jede durchgeführte Sporteinheit ist vom Sportlehrer/Übungsleiter das Hallenbuch zu führen. Das Hallenbuch ist vollständig auszufüllen.
15. Inkrafttreten
15.1 Diese Benutzungs- und Hausordnung tritt ab sofort in Kraft.
Haßfurt, 29.05.2013
Zweckverband Schulzentrum Haßfurt
Horst Hofmann
Geschäftsführer