Die Mehrzweckhalle stellt mit der Haupthalle, der Gymnastikhalle sowie dem Keller drei große Räume zur Verfügung, die neben sportlichen Aktivitäten auch immer wieder zu feierlichen Anlässen dekoriert und genutzt werden.
Bei einer Buchung sind Sie mit folgenden Bedinungen einverstandenBrandschutzordnungNutzungsbedingungen:
· Während der Nutzung muss ein verantwortlicher Leiter anwesend sein.
· Den Weisungen der Hausmeister ist Folge zu leisten. Die Hausmeister sind verpflichtet Nutzer, die sich den Weisungen widersetzen bzw. Den Nutzungsbestimmungen zuwiderhandeln der Verwaltung zu melden.
· Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind jederzeit freizuhalten. Insbesondere ist hier auf die Seiteneingänge sowie die Feuerwehrzufahrt zu achten. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Nutzer im zumutbaren Rahmen.
· Das bereitgestellte Erste-Hilfe-Material darf verwendet werden; der Verbrauch ist den Hausmeistern zu melden.
· Der Markt Mering trägt keinerlei Haftung, auch nicht für die Garderobe.
· Ordnung und Sauberkeit sind einzuhalten.
· Die Sportflächen dürfen nur mit geeigneten, abriebfesten Turnschuhen betreten werden; bei Veranstaltungen kann hiervon abgewichen werden.
· Im gesamten Gebäude gilt Rauch-, nikotinhaltiges Dampf-, Kaugummi- und Harzverbot.
· Es dürfen nur die gebuchten oder vom Hausmeister zugewiesenen Räume genutzt werden.
· Sportgeräte sind nach Nutzung gemäß Stellplan (Aushang) oder Anweisung des Hausmeisters zurückzuräumen.
· Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
· Es dürfen nur Stühle verwendet werden, die den Boden nicht beschädigen.
· Glasflaschen sind in der Halle grundsätzlich verboten. Bei Veranstaltungen ist ihre Nutzung geduldet; der Verkauf von Glasflaschen bleibt untersagt. Bei Veranstaltungen mit Schanklizenz (Gaststättenerlaubnis) ist auch der Verkauf von Glasflaschen erlaubt.
· Der Verkauf alkoholischer Getränke ist nur mit Gaststättenerlaubnis gestattet.
· Nach der Nutzung sind Lichtquellen auszuschalten, fließendes Wasser abzudrehen sowie alle Außentüren und -fenster zu schließen – es sei denn, ein weiterer Nutzer folgt unmittelbar.
· Vereinseigene Geräte dürfen nur nach Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer (gekennzeichnet mit MSV, TSC oder TVM) verwendet werden.
· Die Kosten für anfallende Sonderreinigung übernimmt der Nutzer.
Schließzeiten MZH
Zu folgenden Zeiten ist die Mehrzweckhalle geschlossen:
· An allen gesetzlichen Feiertagen
· Komplette Osterferien
· Sommerferien
· Komplette Weihnachtsferien
Am Buß- und Bettag ist nur Trainingsbetrieb zulässig.
Ausnahmen sind nur nach § 3 (3) des Nutzungsvertrages möglich