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Kurs zertifiziert und nach § 20 SGB V anerkannt. Kursgebühr wird je nach Krankenkasse zum Teil bezuschusst. Sprechen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse.
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Rücktritt vom Vertrag
Die Turngemeinde Landshut kann von dem Vertrag zurücktreten
- wenn die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
- wenn der/die von der Turngemeinde Landshut verpflichtete Kursleiter/in aus Gründen, die von der Turngemeinde nicht zu vertreten sind (z. B. Krankheit), ausfällt.
Änderungen – Absage von Kursen
Leider müssen Kurse manchmal verlegt, verschoben oder abgesagt werden. Sollte sich bei einem Kurs etwas ändern oder der Kurs nicht stattfinden, informieren wir Sie umgehend.
Haftung
Persönliche Gegenstände und Wertsachen werden von den Teilnehmern auf eigene Verantwortung in die Räume des Sportzentrum Wests eingebracht. Eine Haftung für etwaigen Verlust übernimmt die Turngemeinde Landshut nicht.