Die zentral und verkehrsgünstig gelegene Willi-Salzmann-Halle ist der ideale Ort für Veranstaltungen aller Art.
Über ein Foyer mit Garderobe gelangt man in den großen Saal, welcher eine Bühne besitzt. Der gesamte Saal hat eine Fläche von 378,72 m². Angrenzend an den Saal befindet sich eine Theke mit Kühllager.
Der Sitzungsraum kann separat gemietet werden und verfügt über eine Leinwand für Vorträge und kleinere Veranstaltungen. Eine Theke mit Kühlfächern ist ebenfalls vorhanden.
Angrenzend an die Willi-Salzmann-Halle befindet sich die Gaststätte - Hessenschmaus, auf die für die Bewirtung von Feiern und Veranstaltungen zurückgegriffen werden kann.
Es stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Raumausstattung: Foyer mit Garderobe, Toilettenanlage, Beh. WC, Umkleideräume, Theke (27,44 m²) mit Kühllager, Regieraum, Bühne (132,14 m²) mit Requisite (42,62 m²) und Stuhllager (37,32 m²)
Inventar: - Bühne: Flügel, Rednerpult - Regieraum: Bühnentechnik (Licht und Ton) - Theke: Zapfanlage, Gläser, Gläserspülmaschine, Kühllager - Sitzungsraum: Theke mit Kühlfächern, Leinwand Tische und Stühle
Boden: Bodenbelag Saal und Bühne: Parkettboden
Catering: angrenzende Gaststätte
Platzanzahl laut Bestuhlungsplan: - Reihenbestuhlung: 418 Plätze, 10 Sitzplätze für Menschen mit Behinderung - Bestuhlung mit Tischen: 60 Tische mit 344 Plätzen, 9 Sitzplätze für Menschen mit Behinderung
Max. Personenanzahl ohne Bestuhlung: - Saal gesamt: 720 Personen - Saal zur Bühne: 300 Personen - Saal zum Regieraum: 420 Personen
Parkplätze: großzügiger Parkplatz, zentrale Lage, gute Anbindung an ÖPNV
Gebühreninformationen:
Sonstige Serviceleistungen: Für sonstige Leistungen durch die Stadt Nidderau oder durch externe Firmen erfolgt eine separate Kostenerhebung. Hierzu zählen unter anderem: Benutzung Bierzapfanlage, Nutzung Inventar (Geschirr, Gläser), zusätzliche Leistungen externer Hausmeisterservice, Bedienung der festinstallierten Technik bei Komplettvermietung, zusätzliche Reinigungsarbeiten an Theke bzw. Gebäudereinigungen nach Großveranstaltungen, andere Sonderreinigungen, Kosten für die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes (ab 199 Personen), vorrübergehender Betrieb Gaststätte
Mehrwertsteuer: Bei allen in dieser Gebührensatzung festgelegten Gebühren ist die Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz enthalten.