Über 20.000 Einwohner leben in den fünf Stadtteilen Eichen, Erbstadt, Heldenbergen, Ostheim und Windecken, darunter zahlreiche Familien.Charakteristisch für Nidderau sind ein umfassendes Vereins- und Freizeitangebot sowie eine engagierte Bürgerschaft. Das gesellschaftliche Leben bereichert ein bunter Reigen kultureller Veranstaltungen - von Konzerten und Theateraufführungen über Kunstausstellungen im Rathaus bis hin zu Märkten und Festen.
Information zu Nutzungszeiten: Sie haben nur in dem Zeitraum, für welchen Sie das Bürgerhaus buchen, Zugriff auf die Räumlichkeiten. Sollten Sie im Rahmen Ihrer Veranstaltung notwendige Auf-/ Abbau- und Dekoarbeiten durchführen wollen, müssen Sie dies in Ihrer Buchung berücksichtigen und unter Umständen den vorhergehenden Tag ebenfalls buchen. Für solche Buchungen ermäßigt sich gem Ziff 1. lit.a der Gebührenordnung für die Benutzung der Bürgerhäuser der Stadt Nidderau die Gebühre um 25%.
Gem. Ziff. 3 der Hausordnung sind die Bürgerhaus nur zwischen 07:00 und 22:00 Uhr nutzbar. In Ausnahmefällen kann eine Nutzung bis 00:00 Uhr genehmigt werden.
Wir bitten Sie ihre Buchung mindestens vier Wochen im Voraus zu tätigen.
Sie können auch Anfragen für Veranstaltungen stellen zu Terminen in denen das Bürgerhaus belegt ist.
Hallenbesichtigungen:
Sollten Sie vor einer beabsichtigen Buchung gerne eines der Bürgerhäuser besichtigen wollen, können Sie hierzu gerne einen Termin mit der zuständigen Hallenverwaltung vereinbaren. Hierzu werden folgende Sprechzeiten angeboten.
Sollten Sie eine Besichtung außerhalb dieser Zeiten wünschen, muss diese über den externen Hausmeisterservice koordiniert werden.
Kostenpflichtige Serviceleistungen:
Der Auf-/Abbau von Bestuhlungen für Ihre Veranstaltung, das Auslegen des Bodens mit Schutzbelag, der Transport und das Aufstellen von mobilen Bühnenelementen uvm. sind kostenpflichtige Serviceleistungen, welche durch einen externen Hausmeisterservice erbracht werden.
Diese sind, wenn von Ihnen gewünscht, verpflichtend über den Reiter "Services" kostenpflichtig hinzuzubuchen. Dies gilt auch für gebührenfreie Veranstaltungen.
Die Dienstleister sind dazu angehalten, sämtliche Auf- und Abbauten nur bei Buchung über das System durchzuführen. Erfolgt ein Auf- und Abbau nach persönlicher Rücksprache des Veranstsalters mit dem Hausmeisterservice, ohne Buchung über das System, erfolgt eine 1:1 Weiterbelastung der Rechnungen des Hausmeisterservice an den jeweiligen Veranstalter.