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Stadt Neustadt in Holstein

Stadt Neustadt in Holstein

Hier finden Sie einen Überblick über die Räumlichkeiten der Stadt Neustadt in Holstein

Sportplätze

Die Nutzung der Sportplätze ist nur nach vorheriger Genehmigung der Stadt Neustadt in Holstein zulässig.

Aula

Die Aula der Jacob-Lienau-Schule steht primär der Schule zur Verfügung. Die Nutzungsvergabe an Dritte ist nach vorheriger Absprache mit der Schulleitung möglich.

Sporthallen

Die städtischen Turn- und Sporthallen werden außerhalb schulischer Nutzung zur Verfügung gestellt. Schulische Veranstaltungen haben Vorrang vor anderen Belangen.

Mensen

Die Mensen der Schulen stehen primär der jeweiligen Schule zur Verfügung. Die Nutzungsvergabe an Dritte ist nach vorheriger Absprache mit der Schulleitung möglich.

Einrichtungen der Stadtjugendpflege

Die Einrichtungen der Stadtjugendpflege dienen der Jugendarbeit. Die Räumlichkeiten werden grundsätzlich nicht für private Veranstaltungen zur Verfügung gestellt.