Der Antragsteller ist für die gesamte Veranstaltung verantwortllich und muss während der Nutzung der Anlage jederzeit erreichbar sein.
Der Antragsteller haftet als Veranstalter für alle Personen -und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Er hat gegebenenfalls dafür eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Haus- und Hallenordnung ist einzuhalten.
Die Anweisungen der jeweiligen Hausmeister zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sind zu befolgen. Die Hausmeister sind in besonderen gefahrengeneigten Situationen berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen und / oder das Hausrecht auszuüben. Für diesen Fall bestehen keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der Stadt Bad Saulgau.
Die Stadt Bad Saulgau behält sich vor, die Buchung auch nach Genehmigung zu stornieren, wenn die Nutzung der gebuchten Anlage im Falle höherer Gewalt, bei öffentlichen Noständen oder aus sonstigen, im öffentlichen Interesse gelegenen Gründen am Veranstaltungstag nicht möglich sind.
Die CoronaVO in der jeweils gültigen Fassung ist einzuhalten. Für die Einhaltung ist der Antragsteller eigens zuständig.