Mit diesem Feature bietet die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, Urbanstr. 10, D-74072 Heilbronn die Vermietung eines Coworking-Arbeitsplatzes oder eines Meetingraums in der Innovationsfabrik Heilbronn (IFH), Im Zukunftspark 4, D-74076 Heilbronn an.
Buchbare Angebote:
Coworking-Fix:
Buchen Sie sich einen Coworking-Arbeitsplatz für mindestens einen Monat (Monatspauschale).
Coworking-Flex:
Sie möchten flexibler sein?! Dann buchen Sie sich einen Coworking-Flex-Arbeitsplatz für mindestens 2 Stunden (Tagespauschale). Ab einer Buchung von 18 Tagen wechseln Sie für ein optimales Angebot zu einem Coworking-Fix-Arbeitsplatz.
Virtueller Mieter:
Verbinden Sie Ihr Homeoffice mit einer festen Geschäftsadresse. Das Angebot umfasst einen Briefkasten und ein Zeitkontingent von 40 Stunden/Monat für die Nutzung eines Coworking-Flex Arbeitsplatzes.
Meetingräume:
Für Ihre Besprechungen können Sie einen unserer Meetingräume buchen. Bei größeren Veranstaltungen oder Besprechungen ist die Zusammenlegung beider Räume möglich. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns: info@innovationsfabrik.de.
Bitte beachten Sie für alle Buchungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH im Footer.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns: info@innovationsfabrik.de
Mit diesem Feature bietet die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, Urbanstr. 10, D-74072 Heilbronn die Vermietung von Coworking-Arbeitsplätzen und von Meetingräumen in der Innovationsfabrik Heilbronn (IFH), Im Zukunftspark 4, D-74076 Heilbronn an.
Die Zahlung des Mietpreises muss vorab erfolgen und ist nur per Paypal möglich. Eine Buchungsstornierung kann nicht durchgeführt werden.
Mit der Buchung gelten die aktuellen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung der Innovationsfabrik Heilbronn. Die aktuelle Hausordnung erhalten Sie mit Ihrer Buchungsbestätigung.
Mit der Buchung willigen Sie ein, dass Ihre persönlichen Daten gemäß den Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert werden.
Die Mieträume dürfen nicht untervermieten oder in sonstiger Weise Dritten zum Gebrauch überlassen werden. Die QR-Codes sind lediglich zum eigenen Gebrauch zu verwenden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Den Coworking-Mietern steht ein elektrisch höhenverstellbarer Schreibtisch und ein Bürostuhl zur Verfügung. Den Mietern eines Meetingraums stehen Besprechungstische und Stühle zur Verfügung. Diese können beliebig gestellt werden, müssen jedoch nach Verlassen des Raums in den Ursprungszustand zurück gestellt werden. Sofern Sie vor Vertragsabschluss die Ausstattung und Funktionsfähigkeit des Arbeitsplatzes prüfen wollen, bitten wir unter info@innovationsfabrik.de um Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins. Ansonsten gelten Ausstattung und Funktionsfähigkeit als anerkannt.
Es ist untersagt, Nägel usw. in die Wände und Decken zu schlagen bzw. Schäden an den Wänden und Decken zu verursachen. Bei Störungen oder Ausfällen (z. B. der Versorgungsanlagen, der Zugangsscanner, der Aufzüge oder des WLAN), höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder bei sonstiger Unmöglichkeit der Leistung (z.B. Brennstoffknappheit, Liefermangel des Heizwerks oder des Stromlieferanten oder Streik) ist der Vermieter nicht zu einer Ersatzleistung verpflichtet. Für Schäden haftet der Vermieter in diesen Fällen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der gemieteten Sache oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen. Bei Verletzungen der Anzeigepflicht haftet der Mieter. Der Mieter haftet dem Vermieter für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis durch ihn, seine Mitarbeiter oder Besucher usw. schuldhaft verursacht werden. Soweit dadurch Dritte geschädigt werden, stellt der Mieter den Vermieter von Schadensersatzansprüchen frei.
Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem dafür verantwortlichen Nutzer berechnet.
Der Mieter verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten. Gesetzesverstöße sind umgehend an den Vermieter zu melden.
Der Mieter ist allein verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung. Bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte unterliegen gesetzliche Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden des Vermieters führt, hat der Mieter dem Vermieter diesen Schaden zu ersetzen.
Die Versorgung von Kaffee und aufbereitetem Leitungswasser steht aktuell kostenfrei zur Verfügung. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, jederzeit diese kostenfreie Versorgung einzustellen und eine Gebühr zu erheben.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Heilbronn.
Stadtsiedlung Heilbronn GmbH
Urbanstr. 10, 74072 Heilbronn