Informationspflicht bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person
Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Anfragen zur Liegenschaftsanmietung
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Verantwortlich für die Datenerhebung ist Gemeinde Memmelsdorf, vertreten durch 1. Bürgermeister Gerd Schneider, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsorf, Tel. 0951 / 40 96 40, gemeinde@memmelsdorf.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Verantwortlich für die Datenerhebung ist G. Stöhr-Gehrig, Rathausplatz 1, 96117 Memmelsdorf, Tel. 0951 / 40 96 51, datenschutzbeauftragter@memmelsdorf.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden erhoben, um die Anfrage zur Liegenschaftsanmietung bearbeiten zu können.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO verarbeitet.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich in der Gemeinde Memmelsdorf zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde Memmelsdorf so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Betroffenenrechte:
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Gemeinde Memmelsdorf durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Die Gemeinde Memmelsdorf benötigt Ihre Daten, um die Anfrage zur Liegenschaftsanmietung bearbeiten zu können.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.