Der Grillplatz gilt erst als angemietet wenn die Benutzungsgebühr bezahlt wurde und kann nur für das laufende Jahr angemietet werden!
Aus diesem Grund ist auch eine Rückerstattung des Entgeltes bei Nichtinanspruchnahme des Grillplatzes nicht möglich.
Die Grillplatzordnung ist einzuhalten!
Frau Mössner; Frau Jourdan; Frau Rendes; Frau Wittmeier; Frau Heininger
Wössingen 07203/88-800 Jöhlingen 07203/ 9146-11/-12
Unnamed Road
75045 Walzbachtal
DE