· Während der Nutzung muss ein verantwortlicher Leiter anwesend sein.
· Den Weisungen der Hausmeister ist Folge zu leisten.
· Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind jederzeit freizuhalten. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Nutzer im zumutbaren Rahmen.
· Das bereitgestellte Erste-Hilfe-Material darf verwendet werden; der Verbrauch ist den Hausmeistern zu melden.
· Bei Nutzung des Vorplatzes ist auf Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu achten; die Verantwortung liegt beim Nutzer.
· Ordnung und Sauberkeit sind einzuhalten. Der Turnschuhgang und die Halle dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden; bei Veranstaltungen kann hiervon abgewichen werden. Bei Nutzung der Tribüne ist auch unterhalb auf Sauberkeit zu achten.
· Die Sportflächen dürfen nur mit geeigneten, abriebfesten Turnschuhen betreten werden; bei Veranstaltungen kann hiervon abgewichen werden.
· Im gesamten Gebäude gilt Rauch-, nikotinhaltiges Dampf-, Kaugummi- und Harzverbot.
· Es dürfen nur die gebuchten oder vom Hausmeister zugewiesenen Räume genutzt werden.
· Sportgeräte sind nach Nutzung gemäß Stellplan (Aushang) oder Anweisung des Hausmeisters zurückzuräumen.
· Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
· Glasflaschen sind in der Halle grundsätzlich verboten. Bei Veranstaltungen ist ihre Nutzung geduldet; der Verkauf von Glasflaschen bleibt untersagt. Bei Veranstaltungen mit Schanklizenz (Gaststättenerlaubnis) ist auch der Verkauf von Glasflaschen erlaubt.
· Der Verkauf alkoholischer Getränke ist nur mit Gaststättenerlaubnis gestattet.
· Nach der Nutzung sind Lichtquellen auszuschalten, fließendes Wasser abzudrehen sowie alle Außentüren und -fenster zu schließen – es sei denn, ein weiterer Nutzer folgt unmittelbar.
· Vereinseigene Geräte dürfen nur nach Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer (gekennzeichnet mit MSV, TSC oder TVM) verwendet werden.
Schließzeiten EEH
Zu folgenden Zeiten ist die Sportstätte geschlossen:
· An allen gesetzlichen Feiertagen
· Von Karfreitag bis Ostermontag
· Sommerferien
o letzter Schultag vor Ferienbeginn mit dazugehörigem Wochenende
o Während der ersten bis dritten Ferienwoche
o Letzter Ferientag
o Erster Schultag nach den Sommerferien bis 12:00 Uhr
· Weihnachtsferien
o letzter Arbeitstag vor dem 24.12.
o 24.12. bis einschließlich 01.01. des Folgejahres
Die Nutzung der Sportstätte in der Zeit vom 02.01. bis einschließlich 05.01. ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
o Es dürfen nur durch die Hausmeister ausgeschilderten Umkleiden, Gänge und Toiletten genutzt werden.
o Die Nutzung der Duschen ist untersagt. Für Veranstaltungen können Ausnahmen durch den Markt Mering genehmigt werden.
o Die Entleerung der Mülleimer ist vom Nutzer selbst vorzunehmen.
o Die Reinigung der Toilettenräume ist eigenverantwortlich durch den Nutzer sicherzustellen.
Am Buß- und Bettag ist nur Trainingsbetrieb zulässig.
Ausnahmen sind nur nach § 3 (3) des Nutzungsvertrages möglich.
Tratteilstraße 40
86415 Mering
DE