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Markt Mering

Die Eduard-Ettensberger-Halle gehört zu jeweils einem Drittel dem Landkreis Aichach-Friedberg, der Marktgemeinde Mering, sowie dem Turnverein Mering. Erbaut wurde die Dreifachturnhalle im Jahr 2008 / 2009, die Einweihung fand im Oktober 2009 statt. Mittlerweile werden in dieser Halle neben zahlreichen Trainingsstunden vornehmlich Turnier-Wettkämpfe von verschiedenartigen Vereinen (Handball, Turnen, usw.) ausgetragen.

Bei einer Buchung sind Sie mit den folgenden Bedingungen einverstanden:

Brandschutzordnung

Nutzungsbedingungen: 

·     Während der Nutzung muss ein verantwortlicher Leiter anwesend sein.

·     Den Weisungen der Hausmeister ist Folge zu leisten.

·     Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge sind jederzeit freizuhalten. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Nutzer im zumutbaren Rahmen.

·     Das bereitgestellte Erste-Hilfe-Material darf verwendet werden; der Verbrauch ist den Hausmeistern zu melden.

·     Bei Nutzung des Vorplatzes ist auf Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu achten; die Verantwortung liegt beim Nutzer.

·     Ordnung und Sauberkeit sind einzuhalten. Der Turnschuhgang und die Halle dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden; bei Veranstaltungen kann hiervon abgewichen werden. Bei Nutzung der Tribüne ist auch unterhalb auf Sauberkeit zu achten.

·     Die Sportflächen dürfen nur mit geeigneten, abriebfesten Turnschuhen betreten werden; bei Veranstaltungen kann hiervon abgewichen werden.

·     Im gesamten Gebäude gilt Rauch-, nikotinhaltiges Dampf-, Kaugummi- und Harzverbot.

·     Es dürfen nur die gebuchten oder vom Hausmeister zugewiesenen Räume genutzt werden.

·     Sportgeräte sind nach Nutzung gemäß Stellplan (Aushang) oder Anweisung des Hausmeisters zurückzuräumen.

·     Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.

·     Glasflaschen sind in der Halle grundsätzlich verboten. Bei Veranstaltungen ist ihre Nutzung geduldet; der Verkauf von Glasflaschen bleibt untersagt. Bei Veranstaltungen mit Schanklizenz (Gaststättenerlaubnis) ist auch der Verkauf von Glasflaschen erlaubt.

·     Der Verkauf alkoholischer Getränke ist nur mit Gaststättenerlaubnis gestattet.

·     Nach der Nutzung sind Lichtquellen auszuschalten, fließendes Wasser abzudrehen sowie alle Außentüren und -fenster zu schließen – es sei denn, ein weiterer Nutzer folgt unmittelbar.

·     Vereinseigene Geräte dürfen nur nach Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer (gekennzeichnet mit MSV, TSC oder TVM) verwendet werden.


Schließzeiten EEH

Zu folgenden Zeiten ist die Sportstätte geschlossen:

 ·     An allen gesetzlichen Feiertagen
 ·    Von Karfreitag bis Ostermontag

·       Sommerferien

o   letzter Schultag vor Ferienbeginn mit dazugehörigem Wochenende

o   Während der ersten bis dritten Ferienwoche

o   Letzter Ferientag

o   Erster Schultag nach den Sommerferien bis 12:00 Uhr

·       Weihnachtsferien

o   letzter Arbeitstag vor dem 24.12.

o   24.12. bis einschließlich 01.01. des Folgejahres

Die Nutzung der Sportstätte in der Zeit vom 02.01. bis einschließlich 05.01. ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

o   Es dürfen nur durch die Hausmeister ausgeschilderten Umkleiden, Gänge und Toiletten genutzt werden.

o   Die Nutzung der Duschen ist untersagt. Für Veranstaltungen können Ausnahmen durch den Markt Mering genehmigt werden.

o   Die Entleerung der Mülleimer ist vom Nutzer selbst vorzunehmen.

o   Die Reinigung der Toilettenräume ist eigenverantwortlich durch den Nutzer sicherzustellen.

Am Buß- und Bettag ist nur Trainingsbetrieb zulässig.

Ausnahmen sind nur nach § 3 (3) des Nutzungsvertrages möglich.

  • Monday
    07:45am - 10:00pm
  • Tuesday
    07:45am - 10:00pm
  • Wednesday
    07:45am - 10:00pm
  • Thursday
    07:45am - 10:00pm
  • Friday
    07:45am - 10:00pm
  • Saturday
    06:00am - 11:55pm
  • Sunday
    06:00am - 11:45pm

Tratteilstraße 40
86415 Mering
DE