icon

File name

Resource name
Logo

Verwaltungsgemeinschaft Mering

Die Eduard-Ettensberger-Halle gehört zu jeweils einem Drittel dem Landkreis Aichach-Friedberg, der Marktgemeinde Mering, sowie dem Turnverein Mering. Erbaut wurde die Dreifachturnhalle im Jahr 2008 / 2009, die Einweihung fand im Oktober 2009 statt. Mittlerweile werden in dieser Halle neben zahlreichen Trainingsstunden vornehmlich Turnier-Wettkämpfe von verschiedenartigen Vereinen (Handball, Turnen, usw.) ausgetragen.

Bei einer Buchung sind Sie mit den folgenden Bedingungen einverstanden:

Brandschutzordnung

Nutzungsbedingungen
• Anwesenheit des verantwortlichen Leiters bzw. seines Stellvertreters & Eintrag in die Belegungsliste
• Haftung jeglicher Art (auch für Garderobe) trägt der Nutzer
• der Nutzer sorgt für die Freihaltung der Flucht- und Rettungswege in und vor der Halle
• Benutzung nur der gebuchten oder vom Hausmeister zugewiesenen Räumlichkeiten
• Einhaltung besonderer Sauberkeit und Ordnung, insbesondere kein Betreten des Turnschuhganges und der Halle mit Straßenschuhen
• schonende Behandlung der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
• Betreten der Sportflächen nur mit geeigneten abriebfesten Turnschuhen
• Rauchverbot im gesamten Gebäude
• es dürfen nur Stühle verwendet werden, die den Boden nicht beschädigen
• bei Verkauf von alkoholischen Getränken muss eine Gaststättenerlaubnis beantragt werden
• bei Verwendung der Tribüne ist auf Sauberkeit unter der Tribüne zu achten
• Glasflaschen sind auf der Tribüne und im Zuschauerbereich nicht gestattet
• die Kosten für eine anfallende Sonderreinigung übernimmt der Nutzer
• die Geräteräume sind nach Nutzung laut Stellplan (Aushang im jeweiligen Geräteraum) oder nach Anweisung des Hausmeisters wieder einzuräumen.
• beim Verlassen des Gebäudes hat der letzte tatsächliche Nutzer alle Lichter auszuschalten, fließendes Wasser abzudrehen sowie alle Außentüren bzw. Fenster zu schließen
• den Weisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten; die Hausmeister sind verpflichtet Nutzer, die sich den Weisungen widersetzen bzw. den Nutzungsbedingungen zuwiderhandeln der Verwaltung zu melden
• vereinseigene Geräte dürfen nur nach Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer verwendet werden - diese sind mit MSV, TSC und TVM beschriftet
besonderer Hinweis:
bei Verstößen gegen die aufgeführten Bedingungen wird der vom Nutzer benannte verantwortliche Leiter/in abgemahnt; ein weiterer Verstoß binnen einer Frist von einem Jahr hat ein Hallenverbot auf die Dauer von bis zu zwei Jahren zur Folge
  • Monday
    07:45am - 10:00pm
  • Tuesday
    07:45am - 10:00pm
  • Wednesday
    07:45am - 10:00pm
  • Thursday
    07:45am - 10:00pm
  • Friday
    07:45am - 10:00pm
  • Saturday
    06:00am - 11:55pm
  • Sunday
    06:00am - 11:45pm

Tratteilstraße 40
86415 Mering
DE