Die Stadthalle kann nur von Vereinen oder Unternehmen angemietet werden. Privatpersonen können die Stadthalle nur über ein Unternehmen (Catering-Service oder Gastronomiebetrieb) anmieten. Alle zu vermietenden Hallen und Räume der Stadt Markgröningen sind vom 01. bis 31. August sowie max. 144 Plätze max. 100 Plätze vom 24. Dezember bis 06. Januar geschlossen. Veranstaltungsende in der Stadthalle ist spätestens 03:00 Uhr. Bei einer Veranstaltung ohne Speisen kann eine Anmietung ohne Küche erfolgen.