Allgemeine Richtlinien der Sportstättenvergabe
Absatz aus der anliegenden Benutzungsordnung:
3.1. Die Vergabe der Sport- und Schwimmhallen erfolgt für die Zeiten, die nicht vom Schulsport belegt sind, entsprechend den nachstehend festgelegten Kriterien ausschließlich durch die Stadt Vechta.
Neufassung_Gebuehrenordnung_Benutzungsordnung_Richtlinie_Sport_und_Schwimmhallen-2.pdf