Das Humburg-Haus steht den ortsansässigen Vereinen, Verbänden und Gruppierungen, ortsansässigen Bürgern und überörtlichen kulturellen Veranstaltern zur Durchführung kultureller, gemeinnütziger und sonstiger Veranstaltungen (Einzel- oder regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen) und Familienfeiern auf der Grundlage dieser Benutzungsordnung zur Verfügung. Als Familienfeiern im Sinne dieser Benutzungsordnung gelten Taufen, Konfirmationen, Geburtstage (ab dem 30. jeder weitere Geburtstag); Hochzeiten; für Ehejubiläen (25., 40., 50. und 60. Ehejubiläen und darüber hinausgehende Ehejubiläen). Als sonstige Veranstaltungen im Sinne dieser Benutzungsordnung gelten Dienst- und Geschäftsjubiläen (25., 30., 35., 40. Dienst- und Geschäftsjubiläen und darüber hinaus alle 5 Jahre).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an schulekultursport@stadt-barmstedt.de