Die Nutzung nur unter Aufsicht verantwortlicher Übungsleiter erfolgen darf. Für die Aufsicht am Wasser sind Übungsleiter einzusetzen, welche die gültige Qualifikation eines Rettungsschwimmers (Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Silber) besitzen. Der letzte Nachweis darf nicht älter als zwei Jahre sein.