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1 Allgemeines
(1) Die Stiftung benevol St.Gallen (nachstehend benevol St.Gallen) stellt im benevolpark Arbeitsplätze zur Verfügung, die dauerhaft oder flexibel gemietet werden können, sowie Räume zur Durchführung von Sitzungen und Veranstaltungen. Zudem werden Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Kommunikation & Social Media, Fundraising & Mittelbeschaffung, Weiterbildung, Netzwerk, Telefon- und Empfangsdienste und weitere angeboten. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Rahmenbedingungen für die Leistungen, die benevol St.Gallen gegenüber seinen Kundinnen und Kunden erbringt.
(2) Der Vertrag zwischen den Kundinnen und Kunden und benevol St.Gallen beginnt für Privatperso-nen oder Non Profit Organisationen mit Abschluss der Zusammenarbeits- und Mietvereinbarung. Diese wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Zusammenarbeits- und Mietvereinbarung kann von einer Partei unter Einhaltung der dort definierten Kündigungsfristen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund zur ausserordentlichen Kündigung vorliegt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(3) Massgebend sind bei jedem Vertragsabschluss, sei er mündlich oder schriftlich vereinbart worden, die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit auf der Internetseite von benevol St.Gallen publiziert sind oder als Beilage zur Zusammenarbeits- und Mietvereinbarung (in der damals gültigen Fassung) zugestellt wurden. Bei Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung in der Zusammenarbeits- und Mietvereinbarung diesen AGB vor, jüngere Vereinbarungen gehen älteren vor.
(4) Das Angebot des benevolpark richtet sich an Privatpersonen, Vereine, Non-Profit-Organisationen und gemeinnützige KMU.
2 Arbeitsplätze
(1) Die Zuweisung der Objekte (Räume, Arbeitsplätze) obliegt benevol St.Gallen und erfolgt bei Vertragsantritt der Kundinnen und Kunden.
(2) Kundinnen und Kunden verpflichten sich, die abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so sind Kundinnen und Kunden verpflichtet, diese Änderung dem benevolpark unverzüglich mitzuteilen.
(3) Zugangsdaten und Codes dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
(4) Kundinnen und Kunden prüfen vor Beginn ihrer Nutzung die Ordnungsmässigkeit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung ist deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
(5) Der Arbeitsplatz darf nur durch die gemeldete private oder juristische Person oder Personen der gleichen Organisation und für den angegebenen Zweck genutzt werden.
3 Dienstleistungen
(1) Die von Kundinnen und Kunden online, telefonisch, schriftlich oder persönlich getätigte Buchung ist für sie verbindlich. Es steht benevol St.Gallen jedoch frei, Buchungen anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Buchung (schriftlich, telefonisch oder mündlich) durch benevol St.Gallen zustande.
(2) Die Nutzung der Dienstleistungen des benevolparks unterliegt unterschiedlichen Tarifarten. Je nach Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf einen bestimmten Umfang und/oder bestimmte Zeiten beschränkt. Soweit Art, Umfang und Zeit der Nutzung nicht in der Zusammenarbeits- und Mietvereinbarung geregelt sind, gilt ergänzend die jeweils gültige Preis- oder Tarifliste.
(3) Kundinnen und Kunden verwalten die von ihnen bezogenen Dienstleistungen selber. Sie sind auch für allfällige Stornierungen selbst verantwortlich.
(4) benevol St.Gallen ist berechtigt, angebotene Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu las-sen.
(5) Leistungen von Dritten, die im Rahmen einer Buchung durch Kundinnen und Kunden beauftragt wurden, werden durch benevol St.Gallen lediglich vermittelt. Es gelten die Konditionen und Bedingungen der leistungserbringenden Dritten.
(6) Leistungen des benevolparks werden grundsätzlich in den Räumen an der St.Leonhard-Strasse 45, 9000 St.Gallen erbracht. Ausnahmen können Events und Dienstleistungen sein, die über Dritte abgewickelt werden.
(7) Dienstleistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
4 Nutzung
(1) Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, sich für den sachgemässen und sicheren Umgang mit allen Einrichtungen, die durch den benevolpark gestellt werden, einweisen zu lassen oder die zur Ver-fügung stehenden Anleitungen zu befolgen. Sie sind verpflichtet, die gesamte Einrichtung ordnungsgemäss zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen.
(2) Die Nutzung sämtlicher Einrichtungen des benevolparks erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Kundinnen und Kunden haben sich so zu verhalten, dass ein ordnungsgemässer und sicherer Be-trieb nicht beeinträchtigt wird und andere Personen weder gefährdet noch belästigt werden.
(4) Schäden an Einrichtungsgegenständen oder dem Gebäude sind der Kontaktperson von benevol St.Gallen unverzüglich schriftlich (per E-Mail) zu melden.
5 Unzulässige Nutzung
(1) Die Nutzung des Angebots für ungesetzliche, sittenwidrige oder in diesen AGB oder in der Zusammenarbeits- und Mietvereinbarung ausgeschlossene Zwecke ist unzulässig. Kundinnen und Kunden verpflichten sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unbenutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen für andere Kundinnen und Kunden verursachet. Kundinnen und Kunden übernehmen keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.
(2) Explizit nicht erlaubt ist die Nutzung der Dienste und Infrastruktur für die folgenden Tätigkeiten:
• Nutzung im Zusammenhang mit unlauteren Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Spam-E-Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung
• Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Mobbing, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht etc.) von Personen oder Firmen inner- und ausserhalb des benevolparks
• Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb der oder über die bereitgestellte Infrastruktur
• Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die statische oder bewegte Bilder, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z. B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn die Kundin oder der Kunde ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung
• Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten
• illegaler Up- und/oder Download von urheberrechtlich geschützten Daten
• Abhalten oder Behinderung anderer Kundinnen und Kunden vom Zugang und von der Anwendung der Services und Infrastruktur
• unrechtmässige Beschaffung und Verwendung von Informationen von anderen Kundinnen und Kunden des benveolparks, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung
(2) Preise und Tarife können durch benevol St.Gallen jederzeit geändert werden und treten direkt in Kraft.
(3) Im Fall einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes ändern sich die Preise entsprechend.
7 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Die öffentliche Hausordnung ist für alle Nutzerinnen und Nutzer des benevolparks verbindlich.
(2) Der Zugang zu den Räumlichkeiten des benevolpark ist, sofern nicht anders in den Tarif- oder Buchungsinformationen angegeben, zu den regulären Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten sind jederzeit online verfügbar.
(3) Kundinnen und Kunden, die ein Angebot gebucht haben, das den Zugang unabhängig von den Öffnungszeiten beinhaltet, bekommen einen eigenen Badge/eigene Zugangsdaten.
(4) Ein Zahlungsverzug berechtigt den benevol St.Gallen zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt Kundinnen und Kunden nicht dazu, den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für während der Zurückbehaltungsdauer anfallende Dienstleistungen zu mindern.
(6) Es dürfen ausschliesslich die im Tarif angegebenen Leistungen genutzt werden.
(7) Ressourcen und Dienstleistungen, die nicht im gebuchten Tarif enthalten sind, müssen separat dazu gebucht und bezahlt werden.
(8) Alle Arbeitsplätze und Gemeinschaftsflächen müssen nach der Nutzung in einem ordentlichen, sauberen und nutzbaren Zustand zurückgelassen werden. Persönliche Gegenstände sind mit Beendigung der Nutzung zu entfernen. Zur Aufbewahrung von Unterlagen und Arbeitsgegenständen können Schliessfächer gemietet werden oder sind bereits im Tarif enthalten.
8 Haftung des benevolparks
(1) benevol St.Gallen übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen des benevolparks. Kundinnen und Kunden sind selbst für eigene Gegenstände verantwortlich. Ihnen obliegt es, ihr Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Jede Haftung von benevol St.Gallen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(3) Störungen und Ausfälle der Infrastruktur, die im Einflussbereich von benevol St.Gallen liegen, wer-den so schnell wie möglich behoben. benevol St.Gallen ist in Fällen höherer Gewalt von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind.
9 Haftung der Kundinnen und Kunden
(1) Kundinnen und Kunden haften für alle durch ihr Verschulden verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und vom benevolpark geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstahls eines Gegenstands, der vom benevolpark geliehen oder überlassen wurde. Sie haften auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des benevolparks entstehen.
(2) Kundinnen und Kunden haften im Übrigen für alle von ihnen, von eigenen Mitarbeitenden, Hilfspersonen (z. B. externes Catering), Gästen oder Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmern, z. B. durch Überschreiten der vereinbarten maximalen Teilnehmerzahl, verursachten Schäden oder übermässigen Verunreinigungen der Räumlichkeiten und der beweglichen und unbeweglichen Infrastruktur sowie für Diebstahl von Materialien und Mobiliar. benevol St.Gallen kann die Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffungen und Reinigung den Kundinnen und Kunden in Rechnung stellen.
10 Internetzugang
(1) Der benevolpark stellt einen schnellen und sicheren Internetzugang zur Verfügung. Er kann aber nicht haftbar gemacht werden, wenn dieser nicht einwandfrei funktioniert. Sämtliche Gebühren sind auch bei nicht funktionierendem Internet zu bezahlen. Gibt es eine Störung, verpflichtet sich benevol St.Gallen, diese so schnell wie möglich zu beheben.
(2) Kundinnen und Kunden haben sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoss gegen Urheberrechte haften sie allein.
(3) Es obliegt den Kundinnen und Kunden allein, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfeh-lern, Betriebsstörungen etc. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es ihnen, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen.
(4) Der benevolpark gewährt Zugang zum Internet und stellt die Verbindung her. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht vom benevolpark, sondern von Dritten angeboten. benevol St.Gallen übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmässigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und abrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch Kundinnen und Kunden. benevol St.Gallen haftet nicht für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien. Etwaig anfallende Nutzungsentgelte sind von Kundinnen und Kunden selbst zu bezahlen. Kundinnen und Kunden sind nicht befugt, den benevolpark oder benevol St.Gallen im Aussenverhältnis zu verpflichten.
(5) benevol St.Gallen weist darauf hin, dass im Internet Missbrauch durch andere möglich ist und Dateien verwendet werden können um das eigene Computersystem sowie die Sicherheit der Daten zu gefährden. benevol St.Gallen übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen.
11 Leistungsstörungen
(1) Leistungsstörungen sind der entsprechenden Kontaktperson unverzüglich schriftlich (per E-Mail) mit-zuteilen. Der benevolpark wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen.
12 Datenschutz
(1) benevol St.Gallen beachtet die Vorschriften des Schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).
(2) Kundinnen und Kunden stimmen mit diesen AGB zu, dass personenbezogene Daten erhoben und verwendet werden. benevol St.Gallen verwendet die angegebenen Daten (Titel, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankkonto) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizer Rechts. Kundinnen und Kunden erklären sich damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden, insbesondere Name, Firma, Beruf, Geburtsdatum, Geschäftsadresse und andere Adressen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung. Kundinnen und Kunden stimmen zu, dass ihnen elektronische Post zu Zwecken der Community und der Werbung zugesandt wird. Sie willigen ferner in die Übermittlung ihrer Daten an Auskunfteien zwecks Bonitätsprüfung ein. benevol St.Gallen darf die Daten an Dritte, die für den Betrieb erforderliche Dienstleistungen für den benevolpark erbringen, weiterleiten.
13 Abrechnung Stornobedingungen
(1) Mieten für Arbeitsplätze sowie Zusatzbuchungen zu Arbeitsplätzen sind jeweils im Voraus zu begleichen. Dienstleistungen werden dreimonatlich verrechnet. Rechnungen für Räume, Veranstaltungen, etc. werden nach erfolgter Nutzung bzw. Durchführung gestellt. Rechnungen für Kurse, Workshops und ähnliches werden im Voraus gestellt und sind vor der Durchführung fällig. Rechnungen von benevol St.Gallen sind grundsätzlich innerhalb einer Frist von 30 Tagen fällig.
(2) Buchungen von Räumen, Arbeitsplätzen und Dienstleistungen sowie Anmeldungen für Kurse, Workshops, Aufträge für Veranstaltungen etc. sind grundsätzlich verbindlich. Je nach Zeitpunkt der Stornierung bzw. Abmeldung kann der gesamte oder ein Teilbetrag erlassen werden. Es gelten folgende Bestimmungen:
Sitzungszimmer «Stadtpark», «Grabä-Pärkli» und «St.Leonhard-Pärkli»
- Bis 5 Tage vor Mietantritt: Bearbeitungsgebühr von CHF 50 pro Buchungstag
- Weniger als 5 Tage vor Mietantritt: gesamter Mietbetrag, mindestens CHF 50 pro Buchungstag.
Seminarräume «Drü Weierä» und «Vadianplatz»
- Bis 5 Tage vor Mietantritt: Bearbeitungsgebühr von CHF 50 pro Buchungstag
- Weniger als 5 Tage vor Mietantritt: gesamter Mietbetrag, mindestens CHF 100 pro Buchungstag.
Arbeitsplätze
Für Arbeitsplätze und Zusatzleistungen wie Schliessfächer, Telefonnummern etc. gelten die in der Zusammenarbeits- und Mietvereinbarung definierten Kündigungsfristen.
Dienstleistungen
• Grundsätzlich gilt für Dienstleistungen eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Für langfristige Vereinbarungen mit hohem personellen Aufwand können längere Kündigungsfristen vereinbart werden. Einmalige Dienstleistungen unterliegen keiner Kündigungsfrist, es gelten ausschliesslich die Bedingungen unter den zwei folgenden Punkten.
• Bei Rücktritt nach Auftragserteilung, jedoch vor Beginn der Arbeit von benevol St.Gallen oder von Partnern, wird ein Unkostenbeitrag von 10 % (jedoch max. CHF 500) des in der Offerte geschätzten Aufwands fällig.
• Bei Rücktritt nach Auftragserteilung und nach Beginn der Arbeit von benevol St.Gallen oder Partnern, ist die bis dahin erbrachte Leistung gemäss vereinbartem Stundenansatz geschuldet. Dazu wird ein Unkostenbeitrag von 10 % (jedoch max. CHF 500) des in der Offerte geschätzten Aufwands fällig.
Kurse, Workshops etc.
Für die Kurse gelten die Bestimmungen gemäss den aktuellen Kursbedingungen. Für Workshops und weitere Veranstaltungen gelten folgende Regelungen:
• Bis 2 Wochen vor Durchführung: Bearbeitungsgebühr von CHF 100
• Ab 2 Wochen vor Durchführung: 60 % der Kosten
• Ab 1 Woche vor Durchführung: 100 % der Kosten
Veranstaltungen
Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass benevol St.Gallen dafür verantwortlich ist, so behält benevol St.Gallen den Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsprechend der Auftragsbestätigung.
14 Park-Adressä
(1) Wer den benevolpark als Geschäftsadresse nutzt, verpflichtet sich, die eingegangene Post regelmäs-sig abzuholen. Alternativ kann die Zustellung per E-Mail oder Post kostenpflichtig dazu gebucht werden. Der Turnus wird individuell vereinbart.
(2) Post, die dem benevolpark nach Ablauf der Nutzungszeit der «Park-Adressä» oder nach Beendigung des Vertrags zugeht, kann benevol St.Gallen an die letzte bekannte Anschrift der Kundinnen und Kunden weiterleiten. Es gelten dafür die aktuellen Stundenansätze gemäss Tarifliste. Eine Verpflichtung zur Weiterleitung besteht nicht. Kann die Post unter dieser Anschrift nicht zugestellt werden, ist benevol St.Gallen berechtigt, die Post zu vernichten. Dies gilt ebenso, wenn benevol St.Gallen unter der angegebenen E-Mail-Adresse über einen Posteingang informiert und die Post während zweier Monate gelagert hat, ohne dass sie abgeholt wurde.
15 Telefondienst
(1) benevol St.Gallen behält sich das Recht vor, diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistung einzuplanen, die verfügbar und am besten für die erfolgreiche Erfüllung der Aufgabe qualifiziert und geeignet sind.
(2) Fachmitarbeiterinnen und Fachmitarbeiter von benevol geben keine Unwahrheiten an Anruferinnen und Anrufer weiter – auch nicht im Auftrag von Kundinnen und Kunden.
(3) benevol St.Gallen verpflichtet sich, die durch Kundinnen und Kunden anvertrauten oder anderweitig im Zusammenhang mit der Zusammenarbeits- und Mietvereinbarung bekannt gewordenen Daten, Adressen oder Unterlagen vertraulich zu behandeln und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
16 Änderung der Zusammenarbeit
(1) benevol St.Gallen ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern und den Kundinnen und Kunden in geeigneter Form bekannt zu geben.
17 Schlussbestimmungen
(1) Diese AGB ersetzen alle vorhergehenden Versionen.
18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Auf das Vertragsverhältnis ist das Schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St.Gallen.