● Maximalbelegung 80 Personen
● In der Hütte selbst sind Tische und Bänke für ca. 25 - 30 Personen
vorhanden.
● Außerhalb können Festzeltgarnituren für ca. 50 Personen aufgebaut werden (in der Hütte vorhanden)
● Weitere Sitzmöglichkeiten können von dem Mieter auf eigene Kosten gestellt werden, es ist jedoch auf
die Maximalbelegung zu achten.
● Strom- und Wasseranschluss vorhanden
● Die Hütte verfügt über eine eigene WC-Anlage.
● Strom und Wasser sind vorhanden.
● Kühlschrank und Spüle sind ebenfalls vorhanden.
● Für eine sachgerechte Müllentsorgung hat der Mieter selbst Sorge zu
tragen.
Das Abspielen von Musik, etc. ist nach 22 Uhr gänzlich untersagt.
Tonwiedergabegeräte aller Art, insbesondere Musikboxen und Lautsprecheranlagen drüfen nur innerhalb des geschlossenen Raumes der Grillhütte gespielt werden.
Livemusik und Feuerwerkskörper sind gänzlich untersagt.
Die Grillhütte steht jedem Mieter von 12.00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag, 12.00 Uhr zur Verfügung.
Ortsansässige der Verbandsgemeinde: 60 €
Auswärtige: 120 €
Schulklassen, Kitas der VG: kostenfrei
Auswärtige Schulklassen, Kitas: 40 €
Jugendgruppen der VG: 30 €
Auswärtige Jugendgruppen: 40 €
Vereine der VG: 60 €
Es wird jeweils eine Kaution in Höhe von 50,-- € erhoben.
Winterpause vom 01.10. bis 31.03. (keine Vermietung)