● Maximalbelegung 100 Personen ● In der Hütte selbst sind Tische und Bänke für ca. 70 Personen vorhanden. ● Außerhalb der Hütte befinden sich ebenfalls Tische und Bänke für ca. 30 Personen ● Weitere Sitzmöglichkeiten können von dem Mieter auf eigene Kosten gestellt werden, es ist jedoch auf die Maximalbelegung zu achten. ● Klappläden und Tür können geöffnet/geschlossen werden. ● 3 Grillstellen und eine offene Feuerstelle befinden sich in der Hütte. ● Die Hütte verfügt über eine eigene WC-Anlage. ● Strom und Wasser sind vorhanden. ● Kühlschrank und Spüle sind nicht vorhanden. ● Für eine sachgerechte Müllentsorgung hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.
Das Abspielen von Musik, etc. ist nach 22 Uhr gänzlich untersagt. Tonwiedergabegeräte aller Art, insbesondere Musikboxen und Lautsprecheranlagen dürfen nur innerhalb des geschlossenen Raumes der Grillhütte gespielt werden. Livemusik und Feuerwerkskörper sind gänzlich untersagt.
Die Grillhütte steht jedem Mieter von 09.00 Uhr bis zum darauffolgenden Tag, 09.00 Uhr zur Verfügung.
Ortsansässige der Verbandsgemeinde: 80 € Auswärtige: 125 € Schulklassen, Kitas der VG: kostenfrei Auswärtige Schulklassen, Kitas: 80 €
Es wird jeweils eine Kaution in Höhe von 50,-- € erhoben. Winterpause vom 01.10. bis 31.03. (keine Vermietung)