Die Eduard-Ettensberger-Halle gehört zu jeweils einem Drittel dem Landkreis Aichach-Friedberg, der Marktgemeinde Mering, sowie dem Turnverein Mering. Erbaut wurde die Dreifachturnhalle im Jahr 2008 / 2009, die Einweihung fand im Oktober 2009 statt. Mittlerweile werden in dieser Halle neben zahlreichen Trainingsstunden vornehmlich Turnier-Wettkämpfe von verschiedenartigen Vereinen (Handball, Turnen, usw.) ausgetragen.
Bei einer Buchung sind Sie mit den folgenden Bedingungen einverstanden:
Nutzungsbedingungen • Anwesenheit des verantwortlichen Leiters bzw. seines Stellvertreters & Eintrag in die Belegungsliste • Haftung jeglicher Art (auch für Garderobe) trägt der Nutzer • der Nutzer sorgt für die Freihaltung der Flucht- und Rettungswege in und vor der Halle • Benutzung nur der gebuchten oder vom Hausmeister zugewiesenen Räumlichkeiten • Einhaltung besonderer Sauberkeit und Ordnung, insbesondere kein Betreten des Turnschuhganges und der Halle mit Straßenschuhen • schonende Behandlung der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände • Betreten der Sportflächen nur mit geeigneten abriebfesten Turnschuhen • Rauchverbot im gesamten Gebäude • es dürfen nur Stühle verwendet werden, die den Boden nicht beschädigen • bei Verkauf von alkoholischen Getränken muss eine Gaststättenerlaubnis beantragt werden • bei Verwendung der Tribüne ist auf Sauberkeit unter der Tribüne zu achten • Glasflaschen sind auf der Tribüne und im Zuschauerbereich nicht gestattet • die Kosten für eine anfallende Sonderreinigung übernimmt der Nutzer • die Geräteräume sind nach Nutzung laut Stellplan (Aushang im jeweiligen Geräteraum) oder nach Anweisung des Hausmeisters wieder einzuräumen. • beim Verlassen des Gebäudes hat der letzte tatsächliche Nutzer alle Lichter auszuschalten, fließendes Wasser abzudrehen sowie alle Außentüren bzw. Fenster zu schließen • den Weisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten; die Hausmeister sind verpflichtet Nutzer, die sich den Weisungen widersetzen bzw. den Nutzungsbedingungen zuwiderhandeln der Verwaltung zu melden • vereinseigene Geräte dürfen nur nach Rücksprache mit dem jeweiligen Eigentümer verwendet werden - diese sind mit MSV, TSC und TVM beschriftet besonderer Hinweis: bei Verstößen gegen die aufgeführten Bedingungen wird der vom Nutzer benannte verantwortliche Leiter/in abgemahnt; ein weiterer Verstoß binnen einer Frist von einem Jahr hat ein Hallenverbot auf die Dauer von bis zu zwei Jahren zur Folge