Für unsere Hallenmietung gelten folgende Grundsätze als vereinbart:
1. Die Nutzungsvereinbarung muss innerhalb von 10 Tagen ausgefüllt und unterschrieben zurück gesendet werden.
2. Die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht obliegt dem Nutzer. Für die Dauer der Mietung sind Sie über die TSG Bergedorf bzw. den Hamburger Sportbund gegen dauerhafte Schäden versichert.
3. Die Halle und der Aufenthaltsraum werden nur für den angegebenen Zeitraum und Zweck zur Verfügung gestellt. Bitte denken Sie daran, die Anlage im Interesse aller rechtzeitig zu verlassen, ansonsten wird die Vermietung zu einem angemessenen Preis verlängert.
4. Die Halle ist pfleglich zu behandeln, so dass alle Besucher ihren Besuch genießen können.
5. Die Nutzung eines Aufenthaltsraumes ist generell inbegriffen, kann aber unter Umständen nicht alleine Ihnen zur Verfügung stehen, sondern auch von anderen Personen genutzt werden. Die Nutzung von Fritteusen in unserer Anlage ist untersagt.
6. Geschirr sowie Gläser und Besteck müssen selber mitgebracht werden und können von uns nicht gestellt werden.
7. Die Räumlichkeiten sind sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
8. Essen und Trinken ist in der gesamten Halle untersagt.
Bitte nutzen Sie hierfür die Ihnen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten.
9. Den Anweisungen des Klettertrainers im Kletterbereich ist unbedingt Folge zu leisten. An der Kletterwand dürfen weder Routen um-, noch neu geschraubt werden, ohne dass eine Einverständniserklärung unseres Personals vorliegt.
10. Die Bewegungslandschaft darf weder um, noch aus- oder abgebaut werden. Es dürfen keine Sportgeräte mit in die Bewegungslandschaft genommen werden, es dürfen keine (Klein-) Geräte mit aus der Bewegungslandschaft genommen werden. Die Schaumstoffelemente dürfen nicht aus dem Schaumstoffkäfig entnommen werden.
11. Die Bewegungslandschaft darf nicht mit Schuhen oder barfuß betreten werden. Bitte nutzen Sie die Halle nur auf Strümpfen und in Sportbekleidung (T-Shirt, Hose).
12. Trotz größter Sorgfalt beim Aufbau der Bewegungslandschaft übernehmen wir keine Haftung bei unsachgemäßer Nutzung. Bitte sorgen Sie für eine sachgemäße Nutzung der Geräte (insbesondere betroffen ist der Schaumstoffkäfig).
13. Bei Widerhandlungen besteht kein Anspruch auf Nutzung für den Rest der Zeit. Die Halle ist dann auf Aufforderung unseres Personals zu verlassen, wir behalten uns vor, evtl. entstandene Schäden entsprechend in Rechnung zu stellen.
14. Den Anweisungen des kissland Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
15. Die TSG-Parkplätze stehen am Wochenende leider nicht zur Verfügung. Wir möchten Sie bitten, nach Möglichkeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Das schont die Nerven und die Umwelt. Andernfalls nutzen Sie bitte ausschließlich öffentliche Parkflächen!
16. Es dürfen maximal 25 Personen eine Räumlichkeit nutzen, davon maximal 5 Erwachsene.
17. Die in Schleswig Holstein geltende Landesverordnung ist zu beachten.
18. Barzahlungen werden nur mindestens 14 Tage im Voraus akzeptiert.
17. Bei Stornierungen gelten folgende Regelungen:
Bis 14 Tage vor der Nutzung ist die Stornierung kostenfrei.
Bis 7 Tage vor der Nutzung ist 50% des Nutzungspreises zu zahlen.
weniger als 7 Tage: 100% der Nutzungsgebühr (bei Vorlage eines Attests wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00€ berechnet)