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Stadtverwaltung Markgröningen

Alle zu vermietenden Hallen und Räume der Stadt Markgröningen sind vom 01. bis 31. August sowie vom 24. Dezember bis 06. Januar geschlossen. Veranstaltungsende in der Begegnungsstätte ist spätestens 02:00 Uhr. Es ist kein Einweggeschirr erlaubt. Selbstbewirtung ist möglich.
  • Montag
    00:00 - 24:00 Uhr
  • Dienstag
    00:00 - 24:00 Uhr
  • Mittwoch
    00:00 - 24:00 Uhr
  • Donnerstag
    00:00 - 24:00 Uhr
  • Freitag
    00:00 - 24:00 Uhr
  • Samstag
    00:00 - 24:00 Uhr
  • Sonntag
    00:00 - 24:00 Uhr

  Frau Geisel

  07145 / 13 219

Turmgäßle 3
71706 Markgröningen
DE