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Stadtverwaltung Markgröningen
Begegnungsstätte
Allgemeines
Alle zu vermietenden Hallen und Räume der Stadt Markgröningen sind vom 01. bis 31. August sowie vom 24. Dezember bis 06. Januar geschlossen. Veranstaltungsende in der Begegnungsstätte ist spätestens 02:00 Uhr. Es ist kein Einweggeschirr erlaubt. Selbstbewirtung ist möglich.