Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Belegung der Turnhallen
§ 1 Geltungsbereich
a) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der Stadt Geretsried und der mit dem Nutzer abgeschlossenen Belegung von Turnhallen, sowie die Nutzung der Außenanlagen. Weiterführende Bedingungen sind in gesonderten Verträgen mit den einzelnen Nutzern geregelt.
b) Mit der Zustimmung im Belegungsprogramm erklärt sich der Nutzer mit diesen Bedingungen einverstanden.
c) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Stadt erkennt der Nutzer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Belegung und Genehmigung
a) Eine Belegung kommt dadurch zustande, dass die Stadt eine Belegungsanfrage elektronisch genehmigt.
b) Es dürfen nur Zeiten belegt werden, die auch tatsächlich genutzt werden. Zeiten welche gebucht wurden und nicht benötigt werden, sind frei zu geben.
§ 3 Leistungsumfang
a) Der Nutzer darf alle Räumlichkeiten oder den gesamten Sportplatz vollumfänglich oder in paralleler Abtrennung zu einer weiteren Belegung nutzen.
b) Der Nutzer darf die Halle nur nutzen, in der für ihn reservierten Zeit.
§ 4 Zahlungsbedingungen
a) Die Abrechnung erfolgt nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Turnhallen, des Isarau-Saals und der Freizeitsportanlagen.
§ 5 Turniere
a) Der Nutzer hat eine Bestätigung seines Sportverbandes über Zeit, Ort und Dauer eines Turniers vorzulegen.
§ 6 Haftung und Pflichten des Nutzers
a) Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die der Stadt Geretsried durch ihn, seine Beauftragten, die Veranstaltungsbesucher oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des Veranstaltungsortes entstehen.
b) Bei Verletzung der Hausordnung oder der in der Haftung liegenden Sorgfalt, kann dem Nutzer Befristet oder auf Dauer ein Belegungsverbot ausgesprochen werden.
§ 7 Geheimhaltung
a) Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
b) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
c) Der Nutzer erklärt mit Zustimmung der AGB sein Einverständnis hierüber, dass in dem Onlinebuchungssystem Locaboo der Name des Vereins ersichtlich ist.
§ 8 Sonstiges
a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.
b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.
c) Die Stadt Geretsried behält sich vor, jederzeit Änderungen an den AGBs vorzunehmen, der Nutzer hat sich daher stets selbstständig über mögliche Änderungen zu informieren.
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