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Allgemeine Datenschutz-Information für Mieter gemäß Art. 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Wir, die Lana Holding GmbH, betreiben das Lui.House in der Luisenstraße 4, 32052 Herford. In dem Objekt vermieten wir Büros und Veranstaltungs- sowie Konferenzräume an gewerbliche Mieter.
Die in Rahmen des Mietverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten werden von und verarbeitet, um sicherzustellen, dass wir unsere Verpflichtungen aus den Mietverträgen und dessen Abwicklung gegenüber unseren Mietern erfüllen und die Erfüllung der Verpflichtungen unserer Mieter überprüfen können (Vertragserfüllung). Die Verarbeitung der Daten sowohl in Papierform, als auch auf elektronischen Wege.
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind wir, die
Lana Holding GmbH
Vertreten durch die Geschäftsführerin Waltraud Monke
Luisenstr. 4
32052 Herford
E-Mail:hello@lui.house
Telefonnummer: 05221 99600 0
2. Art der erhobenen Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogene Daten, um das Mietverhältnis zu begründen und durchzuführen, insbesondere
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
In den Eingangsbereichen, dem Treppenhaus und der Garage sind Überwachungskameras installiert. Dies dient unserem berechtigten Interesse diese öffentlich zugänglichen Bereiche zu überwachen, um Schäden zu vermeiden. Nähere Informationen hierzu sind dem jeweiligen Aushang vor Ort zu entnehmen.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.
3. Automatisierte Entscheidungsfindung
Eine automatisierte Entscheidungsfindung (einschließlich Profiling) im Sinne von Art. 22 DSGVO wird nicht eingesetzt.
4. Kategorien von Empfängern der Daten
Empfänger Ihrer personenbezogener Daten sind:
5. Weitergabe der Daten
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten ohne Ihre ausdrückliche vorherige Einwilligung erfolgt lediglich dann, wenn es gesetzlich zulässig bzw. erforderlich ist. Soweit wir für die Erbringung unserer Leistungen externe Dienstleister einsetzen ist eine etwaige Weitergabe der Daten dadurch gerechtfertigt, dass diese gemäß Art. 28 Abs. 1 DSGVO als Auftragsverarbeiter für uns tätig werden oder wir als gemeinsam Verantwortliche gemäß Art. 26 Abs. 1 DSGVO Zwecke und Mittel der Verarbeitung gemeinsam festgelegt haben.
6. Übermittlung in Drittländer
Eine Übermittlung der Daten in Drittländer erfolgt nicht.
7. Dauer der Speicherung
Ihre personenbezogenen Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Die Daten werden von uns gelöscht, sobald sie für ihre oben benannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Sofern wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt hat, sind diese Fristen maßgeblich.
8. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht eine erteilte Einwilligung zu widerrufen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO, Auskunft über die durch uns verarbeiteten Daten gemäß Art. 15 DSGVO, die Berichtigung gespeicherter Datensätze gemäß Art. 16 DSGVO sowie die Löschung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO zu verlangen. Außerdem steht Ihm das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art.18 DSGVO, einer Mitteilung im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO zu. Auch können Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO beschweren.
9. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, können Sie sich an uns unter den oben angegebenen Kontaktdaten wenden.
Die in dieser Anlage enthaltenen Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie zur Kenntnis genommen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 07.05.2021
Präambel
Die Lana Holding GmbH betreibt das Lui.House in der Luisenstraße 4, 32052 Herford. In dem Objekt vermietet die Lana Holding GmbH Büros, Veranstaltungs- und Konferenzräume an gewerbliche Mieter[1]. Zudem bietet die Lana Holding GmbH die Möglichkeit, Virtual-Offices-Services zu nutzen.
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Verträge zwischen der Lana Holding GmbH und dem jeweiligen Vertragspartner. Mögliche entgegenstehende, abweichende zusätzliche und ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei gelten nur, wenn die Lana Holding GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Im Schweigen, der Entgegennahme von Leistungen oder der Zahlung liegt keine Zustimmung zu Bedingungen des Vertragspartners. Ist der Vertragspartner damit nicht einverstanden, so muss er sofort schriftlich darauf hinweisen. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Verbot der Untervermietung/ Vertragsüberlassung
(1) Die Vertragsverhältnisse können nicht übertragen werden. Insbesondere ist es dem Vertragspartner untersagt, die ihm überlassenen Schlüssel oder sonstige Zugangsberechtigungen Dritten zu überlassen.
(2) Eine Untervermietung ist untersagt.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Das Mietobjekt wird ausschließlich zum Zweck der gewerblichen Nutzung vermietet (Mietzweck). Auch etwaige Dienstleistungen werden nur gegenüber gewerblichen Nutzern erbracht. Der Vertragspartner hat außerdem alles zu unterlassen, was geeignet ist, den Geschäftsbetrieb der übrigen Mieter/Nutzer im Lui.House zu beinträchtigen. Hierzu zählt insbesondere die Verursachung von unnötigen Lärm. Dies betrifft insbesondere das Unterlassen von längeren Telefonaten, lauten Unterhaltungen oder sonstige akustische oder visuelle Störungen in den Gemeinschaftsräumen.
(2 (2) Der Vertragspartner ist berechtigt, diejenigen Flächen und Gebäudeteile, die von der Lana Holding GmbH einer Vielzahl oder allen Mietern/Nutzern gemeinschaftlich zur Verfügung gestellt werden, wie Eingangsbereiche, Fahrstuhlvorräume, etc. (sogenannte Funktions- und Verkehrsflächen) gemeinsam mit den anderen Mietern/Nutzern zu benutzen.
(3) Die Außenfront des Gebäudes ist nicht mitvermietet. Das Anbringen von Werbung jeglicher Art und/oder Hinweisschildern im gesamten Gebäude oder an der Außenfassade des Gebäudes, einschließlich der Fenster, ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Lana Holding GmbH.
§ 4 Vertragsbeginn, Vertragsdauer
(1) Der Vertrag kann an jedem Tag eines Monats begonnen werden. Er kommt durch fristgerechten Zugang des unterschriebenen Vertrages bei der Lana Holding GmbH zustande.
(2) Sofern nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung nicht zulässig.
(3) Der Vertragspartner sichert zu, dass die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Änderungen seiner persönlichen Daten hat er innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.
§ 5 Sicherheitsleistung, Vertragsstrafe
(1) Der Vertragspartner hat vor Vertragsbeginn die vereinbarte Sicherheitsleistung zu zahlen. Wird diese nicht bis zum Vertragsbeginn geleistet, steht der Lana Holding GmbH ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
(2) Die Lana Holding GmbH wird die Sicherheitsleistung nach Möglichkeit getrennt von ihrem Vermögen aufbewahren, ohne dazu verpflichtet zu sein. Sie ist nicht verpflichtet, diese zu verzinsen.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
(2) Die anfallenden Betriebs- und Nebenkosten trägt die Lana Holding GmbH soweit nicht anders zwischen den Parteien vereinbart.
(3) Mit Abschluss des Vertrages ist der Vertragspartner verpflichtet, ein SEPA-Lastschriftmandat einzureichen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Miete/Vergütung beginnt mit Übergabe des Mietobjektes bzw. mit Beginn der Virtual-Office-Leistungen. Die Miete/Vergütung ist jeweils zahlbar bis zum ersten Tag eines jeden Monats im Voraus. Beginnt das Vertragsverhältnis nicht am Monatsanfang, ist die Miete/Vergütung für diesen Monat anteilig zu zahlen und am ersten Tag des Vertragsverhältnisses fällig. Im Falle verspäteter Zahlung ist die Lana Holding GmbH berechtigt, Verzugszinsen ab Fälligkeit bis zum Tage des Eingangs in Höhe von 5% pa über dem Basiszinssatz zu verlangen, sofern der Vertragspartner nicht nachweist, dass der Lana Holding GmbH kein Schaden in dieser Höhe entstanden ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Lana Holding GmbH.
§ 7 Zugangsbedingungen
(1) Der Zugang zum Lui.House ist für den Vertragspartner jederzeit mittels Zugangscode möglich.
(2) Den Vertragspartnern ist es untersagt, Dritten außerhalb der Öffnungszeiten (derzeit Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr) Zutritt zu den Räumlichkeiten des Lui.House zu verschaffen.
(3) Befindet sich der Vertragspartner mit der Zahlung des Mietzinses/der Vergütung in Verzug, kann die Lana Holding GmbH den Zugang zum Lui.House verweigern, bis ein Ausgleich des rückständigen Betrages stattgefunden hat.
§ 8 Pflichten des Vertragspartners
(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich, eine Änderung von personen- oder unternehmensbezogenen Daten, die für das Vertragsverhältnis von Bedeutung sind (wie z.B. Firmierung, Name des gesetzlichen Vertreters, Änderung der Kontaktdaten, etc.) unverzüglich und spätestens innerhalb von 7 Tagen mitzuteilen.
(2) Die Nutzung des Mietobjektes bzw. die Inanspruchnahme von Dienstleistungen darf nur im Rahmen des angegebenen Tätigkeitfeldes und unter der angegebenen Firma erfolgen. Es ist nicht gestattet, das Mietobjekt und Dienstleistungen mit denselben Personen unter einer anderen Firma zu nutzen. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet die Räumlichkeiten oder die Dienstleistungen des Lui.House Dritten zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.
(3) Der Vertragspartner hatte alle Gesetze und sonstige Vorschriften bei der Führung seiner Geschäfte einzuhalten. Weder die Nutzung der Räumlichkeiten noch die Nutzung des Internetzugangs darf zu gesetzwidrigen Zwecken erfolgen. Rechtswidrige oder zu Lasten der Vermieterin begangene imageschädigende Handlungen berechtigten diese zur fristlosen Kündigung.
(4) Der Vertragspartner wird die Dienstleistungen, Ausstattung und das Mietobjekt der Vermieterin insbesondere nicht für die folgenden Tätigkeiten nutzen:
- Nutzung im Zusammenhang mit dem Betreiben von Gewinn- und Glücksspielen oder Schnellballsystemen bzw. der Versendung von Kettenbriefen oder Spam-E-Mails,
- Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten;
- Bereitstellung oder Verarbeitung von Daten, die Bilder, Filme, Software oder sonstiges
Material enthalten, dass Gesetzen zum Schutz von geistigen Eigentum (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, etc.) unterliegt, es sei denn, der Nutzer ist Rechteinhaber oder besitzt eine entsprechende Berechtigung.
- Bewusste Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
- Unrechtmäßige Beschaffung und Austausch von personenbezogenen Daten (insbesondere unzulässiger Adresshandel)
- Diffamierung, Belästigung, Stalking, Bedrohung, Missbrauch oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von natürlichen Personen oder Unternehmen
(5) Es ist strengsten untersagt, insbesondere bei der Nutzung des Internets, Schutzrechte Dritter zu verletzen. Dies umfasst nicht nur, aber insbesondere Urheberrechtsverletzungen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Vertragspartner die Lana Holding GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt ihr sämtliche Kosten, die der Lana Holding GmbH durch die Inanspruchnahme Dritter infolge der Rechtsverletzung berechtigterweise entstehen. Sollte der Lana Holding GmbH durch den Verstoß ein Schaden entstanden sein, ist der Vertragspartner zum Ersatz verpflichtet. Ein Verstoß gegen urheberrechtliche Bestimmungen berechtigt die Lana Holding GmbH zur außerordentlichen Kündigung.
(6) Dem Vertragspartner ist es untersagt, bauliche Veränderungen an den vermieteten und gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten vorzunehmen. Dem Vertragspartner ist es ausdrücklich untersagt, Schlösser oder Profilzylinder auszutauschen. Ein Verstoß berechtigt die Lana Holding GmbH zur fristlosen Kündigung.
(7) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die bereitgestellte Infrastruktur und das Mietobjekt/ das Lui.House pfleglich zu behandeln und jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die durch einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch verursacht wurde, zu unterlassen. Mögliche Schäden sind durch den Vertragspartner unverzüglich gegenüber der Lana Holding GmbH zu melden. Bei Zuwiderhandlung steht es der Lana Holding GmbH frei, den Vertragspartner der Räumlichkeiten zu verweisen.
(8) Der Vertragspartner hat das Mietobjekt/ Lui.House, seine Ausstattung, das Anwesen, einschließlich aller Gemeinschaftseinrichtungen und Außenanlagen, schonend und pfleglich zu behandeln.
(9) Eine Verwendung des Namens „Lui.House“ durch den Vertragspartner ist zu unterlassen und darf grundsätzlich nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Lana Holding GmbH erfolgen.
(10)Der Vertragspartner zeigt das Auftreten von Schäden und Mängeln an dem Mietobjekt/ Lui.House der Lana Holding GmbH unverzüglich und schriftlich oder in Textform an.
(11)Dem Vertragspartner ist es untersagt, eigene Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Mikrowellen und ähnliche technische Geräte, mit Hilfe derer Essen und Getränke zubereitet werden können, in allen Bereichen des Lui.House anzuschließen.
(12)Dem Vertragspartner ist es weiterhin untersagt, Geschäftstätigkeiten zu erbringen, die im Wettbewerb zu der Tätigkeit der Lana Holding GmbH stehen.
§ 9 Gewährleistung und Haftung der Lana Holding GmbH
(1) Der Lana Holding GmbH haftet nur für Schäden,
a) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lana Holding GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen,
b) die aufgrund der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens,
c) aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Lana Holding GmbH beruhen,
d) falls die Lana Holding GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.
2) Im Übrigen ist die Haftung der Lana Holding GmbH ausgeschlossen. Die Lana Holding GmbH haftet insbesondere nicht
a) für die Lieferung von Energie, wie Heizung, Strom und Wasser, durch die entsprechenden Versorgungsträger, es sei denn, dass sie den Ausfall der vorgenannten Lieferungen zu vertreten hat;
b) für die jederzeitige Verfügbarkeit der Internetverbindung durch den Anbieter, es sei denn, dass sie den Ausfall der Internetverbindung zu vertreten hat;
c) für den Bestand oder den Nutzungsumfang der Zufahrt, der Andienung und der sonstigen Verkehrswege zu dem Mietobjekt, soweit solche Einschränkungen auf von der Lana Holding GmbH nicht veranlasste und nicht zu vertretende behördliche Maßnahmen zurückzuführen sind und ein Zugang zum Mietobjekt/Lui.House
überhaupt gewährleistet ist;
d) für die Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit des Mietobjektes durch Maßnahmen auf den Nachbargrundstücken, wie etwa Baumaßnahmen; die Lana Holding GmbH wird jedoch im Rahmen des Zumutbaren und rechtlich Möglichen den Vertragspartner auf dessen Kosten bei der Abwehr derartiger Beeinträchtigungen
unterstützen;
e) für anfänglich vorhandene Mängel des Mietobjekts, sofern es sich nicht um verdeckte Mängel handelt.
f) für Unterbrechungen der Leistungen durch höhere Gewalt, Krieg, Pandemien oder Streik.
(3) Im Übrigen ist eine Minderung der Miete nur dann zulässig, wenn die Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts erheblich beeinträchtigt ist und der Lana Holding GmbH eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt wurde. Soweit das Minderungsrecht des Mieters nach den Regelungen dieses Vertrages ausgeschlossen oder beschränkt wird, bleibt ein nachträglicher Rückforderungsanspruch des Mieters wegen überzahlter Miete gemäß § 812 BGB unberührt.
§ 10 Haftung des Vertragspartners
(1) Der Vertragspartner haftet der Lana Holding GmbH für alle Schäden, die durch die Verletzung der des Vertragspartners obliegenden Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden.
(2) Der Vertragspartner ist auch zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den von ihm zu einer Verrichtung beauftragte Dritte in Ausführung der Verrichtung schuldhaft der Lana Holding GmbH zufügen. Der Vertragspartner haftet weiterhin für Schäden, die durch seine Betriebsangehörigen oder Untermieter schuldhaft verursacht werden. Ferner haftet er für Schäden, die durch Besucher, Lieferanten, Handwerker, oder sonstige Personen schuldhaft verursacht werden, soweit diese auf Veranlassung des Vertragspartners zum Mietobjekt in Beziehung treten.
(3) Der Vertragspartner trägt die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht von ihm oder den in Absatz 2 genannten Dritten verursacht und verschuldet worden ist, sofern der Schaden innerhalb des Mietobjekts eingetreten ist.
§ 11 Kündigung
(1) Der Vertragspartner und die Lana Holding GmbH können das Vertragsverhältnis bei einem unbefristeten jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Erstmalig ist eine Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich.
(2) Die Vorschrift des § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) findet im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Anwendung. Nutzt der Vertragspartner das Mietobjekt bzw. die Dienstleistungen nach Kündigung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter, werden etwaige Zahlungen des Vertragspartners als Nutzungsentschädigung angenommen, auch wenn sie in der Zahlung oder Korrespondenz anderweitig bezeichnet sind.
(3) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(4) Maßgeblich für die Wirkung der Kündigung ist der Zugang bei der Lana Holding GmbH, nicht der Zeitpunkt der Versendung.
(5) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Außer in den AGB aufgeführten Fällen liegt ein wichtiger Grund insbesondere auch dann vor, wenn
a) der Vertragspartner mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen der Miete/ Vergütung in Verzug gerät,
b) über das Vermögen des Vertragspartners das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
c) ein gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird
d) die vertraglichen Treue- und Nebenpflichten schwerwiegend verletzt werden,
e) der Vertragspartner das Mietobjekt oder die Dienstleistungen einem Dritten überlässt,
f) wenn die Lana Holding GmbH eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Behebung eines von ihr zu vertretenen Mangels durch ihr Verschulden hat verstreichen lassen oder eine Beseitigung des Mangels durch den Vertragspartner oder durch Dritte nicht möglich oder nicht mehr zumutbar ist.
(6) Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung der Lana Holding GmbH, so haftet der Vertragspartner für den der Lana Holding GmbH daraus entstehenden Schaden, insbesondere dafür, dass das Mietobjekt nach dem Auszug des Vertragspartners bis zum Ablauf der vertraglichen Laufzeit nicht oder nur zu einer niedrigeren Miete/Vergütung wieder vermietet werden kann.
§ 12 Beendigung des Vertragsverhältnisses
(1) Mit Beendigung des Vertrages ist es dem Vertragspartner untersagt, das Mietobjekt bzw. die Dienstleistungen zu nutzen. Auch die Anschrift des Lui.House darf nicht mehr als Geschäftsadresse im Geschäftsverkehr nicht mehr genutzt werden.
(2) Der Vertragspartner hat bei Beendigung der Vertragslaufzeit das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand, unter Berücksichtigung der vertragsgemäßen Abnutzung, an die Lana Holding GmbH zurückzugeben. Vertragsgemäß ist der Zustand insbesondere dann, wenn das Mietobjekt gereinigt und geräumt ist, Schäden am Mietobjekt, die über die Abnutzung durch gewöhnlichen Gebrauch hinausgehen, beseitigt sind, sämtliche Schlüssel und Codekarten an die Lana Holding GmbH zurückgegeben worden sind, etwaige Rückbauverpflichtungen ausgeführt wurden und der Vertragspartner von der Lana Holding GmbH überlassenes Zubehör und überlassene Einrichtung gebrauchsfähig und gereinigt zurückgegeben hat.
(3) Bei Beendigung des Mietvertrages über Büroräume ist bei Auszug des Mieters ein gemeinsames Rückgabeprotokoll zu fertigen. Der Mieter wird bei der Erstellung des Protokolls mitwirken. Ohne eine solche Mitwirkung des Mieters ist die Lana Holding GmbH zur Rücknahme des Mietobjekts nicht verpflichtet.
(4) Werden von dem Vertragspartner nach Beendigung des Mietverhältnisses in dem Mietobjekt Gegenstände zurückgelassen, ist die Lana Holding GmbH berechtigt, diese nach Mahnung mit Fristsetzung aus dem Mietobjekt/Lui.House zu entfernen; eine Aufbewahrungspflicht der Lana Holding GmbH besteht nicht. Etwaige Ansprüche der Lana Holding GmbH aus der verspäteten Rückgabe des Mietobjektes bleiben unberührt.
§ 13 Konkurrenzschutz
Dem Vertragspartner wird keinerlei Konkurrenzschutz gewährt.
§ 14 Änderungen der AGB
(1) Die Lana Holding GmbH ist zu Änderungen der AGB berechtigt. Die Lana Holding GmbH wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen von einschlägigen Gesetzen oder der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen.
(2) Die Änderungen bedürfen der Zustimmung des Vertragspartners. Die Lana Holding GmbH wird dem Vertragspartners mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der neuen Regelungen über diese gesondert entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen informieren. Die Zustimmung des Vertragspartners gilt als erteilt, wenn er seinen Widerspruch nicht vor dem angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen anzeigt. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Lana Holding GmbH gesondert hinweisen.
(3) Sollte der Vertragspartner innerhalb dieser Frist widersprechen, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum vorgesehenen Termin für die Gültigkeit der neuen AGB zu. Für diesen Fall sind die noch nicht verbrauchten Zahlungen des Vertragspartners an diesen zurückzuzahlen.
§ 15 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
(1) Auf alle sich aus dem Vertragsverhältnisses ergebenden Streitigkeiten findet deutsches Recht, unter Ausschluss des internationalen Rechts und des UN-Kaufrechts, Anwendung.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche im Geschäftsverkehr ist der Sitz der Lana Holding GmbH.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, wird der Sitz der Lana Holding GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. In diesem Fall wird eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren gesetzt, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen sowie bei einer offenkundigen Regelungslücke verpflichten sich die Parteien zur Vereinbarung einer Ersatz- bzw. Ergänzungsbestimmung, die dem eigentlichen Parteiwillen entspricht.
[1]Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird im Folgenden lediglich die männliche Form verwendet. Es sind jedoch stets Personen männlichen, weiblichen und intersexuellen Geschlechts gleichermaßen gemeint.