Hinweise zum Datenschutz
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher für den Betrieb dieser Webseite ist:
Magistrat der Stadt Linden
Konrad-Adenauer-Str. 25
35440 Linden Tel.: 06403-605-0
Fax: 06403-605-25
E-Mail: info@linden.de
Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter:
Magistrat der Stadt Linden
-Datenschutz- Konrad-Adenauer-Str. 25
35440 Linden E-Mail: datenschutz@linden.de
2. Informationen zur Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine Weitergabe personenbezogener Daten findet ausschließlich in den unten beschriebenen Fällen statt. Die personenbezogenen Daten werden durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung über HTTPS/SSL) geschützt.
Sofern wir nicht gesetzlich zu einer Speicherung oder einer Weitergabe an Dritte (insbesondere Strafverfolgungsbehörden) verpflichtet sind, hängt die Entscheidung, welche personenbezogenen Daten von uns wie lange verarbeitet werden und in welchem Umfang wir sie ggf. offenlegen, davon ab, welche Funktionen der Webseite Sie im Einzelfall nutzen.
3. Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt oder eine vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der personenbezogenen Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht. Soweit wir über die Speicherdauer von Cookies und ähnlichen Technologien informieren müssen, finden Sie die Angaben hierzu am Ende dieser Datenschutzhinweise (s. unter 8.).
4. Rechte betroffener Personen
Sie haben als betroffene Person das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Beschränkungen aus §§ 33, 34 BDSG.
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO in Verbindung mit § 19 BDSG). Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408-0
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Website: https://datenschutz.hessen.de
Ihnen steht es frei, sich bei einer anderen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Eine Liste der Aufsichtsbehörden finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de (unter Infothek/Anschriften und Links).
5. Widerspruchsrecht und Widerruf der Einwilligung
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen.
Sie haben gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1 DSGVO das Recht, eine uns gegenüber erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt. Damit gilt der Widerruf immer nur für die nach dem Widerruf geplante Verarbeitung. Der Widerruf ist formlos per Post oder E-Mail möglich.
Widerspruch und Widerruf können formfrei erfolgen und sollten gerichtet werden an:
Magistrat der Stadt Linden
Konrad-Adenauer-Str. 25
35440 Linden Tel.: 06403-605-0
Fax: 06403-605-25
E-Mail: info@linden.de
6. Bereitstellung des Onlineangebots und Webhosting
Wir verarbeiten die Daten der Nutzer, um ihnen unsere Onlinedienste zur Verfügung stellen zu können.
Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung unserer Onlinedienste
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
Datenkategorien: Nutzungsdaten (z. B. IP-Adresse, Zugriffszeitpunkt)
7. Nutzung von Drittanbietern auf unserer Website
Google Maps
Zweck der Verarbeitung: Einbindung von Kartendiensten über Google Maps zur besseren Darstellung von Standorten.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO
Datenkategorien: Nutzungsdaten
Empfänger der Daten: Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Beabsichtigte Drittlandsübermittlung: USA gemäß Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission
Google Fonts
Zweck der Verarbeitung: Einbindung von Schriftarten über Google Fonts zur besseren Darstellung der Webseite.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO
Datenkategorien: Nutzungsdaten
Empfänger der Daten: Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Beabsichtigte Drittlandsübermittlung: USA gemäß Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission
Font Awesome
Zweck der Verarbeitung: Darstellung von Icons auf der Website.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO
Datenkategorien: Nutzungsdaten
Empfänger der Daten: Fonticons, Inc., 6 Porter Road Apartment 3R, Cambridge, MA 02140, USA
Beabsichtigte Drittlandsübermittlung: USA gemäß Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission
Sitzungsdienst
Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung von Online-Verwaltungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO
Datenkategorien: Nutzungsdaten
Empfänger der Daten: Somacos GmbH und Co. KG, Ackerstraße 13, 29410 Salzwedel
Beabsichtigte Drittlandsübermittlung: Keine
Olav
Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung von Online-Verwaltungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 Satz 1 lit b. DSGVO, § 3 HDSIG i.V.m. § 1 Abs. 1 Onlinezugangsgesetz (OZG)
Datenkategorien: Nutzungsdaten, Stammdaten, Kontaktdaten
Die Daten werden in sogenannte Logfiles (technische Protokolldateien) geschrieben und dort für eine Dauer von 90 Tagen gespeichert. Danach werden sie automatisch, unwiederbringlich gelöscht. Die in den Logfiles gespeicherten Daten werden mit einer automatisch generierten, technischen ID versehen. Diese ID verknüpft sich mit einer Vorgangs-ID, die erzeugt wird, wenn Sie einen unserer Online-Services nutzen (z.B., wenn Sie einen Antrag auf Erteilung einer Verwaltungsleistung stellen). Dadurch kommt es zu einer Verknüpfung der Daten in den Logfiles mit den personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen der Antragsstellung zur Verfügung stellen. Der Zugriff auf die Logfiles ist durch technische und organisatorische Maßnahmen nur einem festgelegten Kreis von entsprechend angewiesenen Administratoren möglich.
Ihre personenbezogenen Daten, werden gelöscht, wenn die Löschung gemäß den dafür geltenden Datenschutzbestimmungen notwendig ist. Bitte beachten Sie, dass einer Löschung Ihrer personenbezogenen Daten stets gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen können. Sollten die Daten nach dem Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vom zuständigen Archiv als archivwürdig klassifiziert werden, werden die Daten in den „operativen Systemen“ gelöscht und an das Archiv übergeben. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt dann nur noch nach den Vorschriften des Hessischen Archivgesetzes
Empfänger der Daten: ekom21 – KGRZ Hessen, Carlo-Mierendorff-Straße 11, 35398 Gießen; Dritte nach §§ 44 ff BMG
Beabsichtigte Drittlandübermittlung: Keine
Civento
Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung von Online-Verwaltungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 Satz 1 lit b. DSGVO, § 3 HDSIG i.V.m. § 1 Abs. 1 Onlinezugangsgesetz (OZG)
Datenkategorien: Nutzungsdaten, Stammdaten, Kontaktdaten
Die Daten werden in sogenannte Logfiles (technische Protokolldateien) geschrieben und dort für eine Dauer von 90 Tagen gespeichert. Danach werden sie automatisch, unwiederbringlich gelöscht. Die in den Logfiles gespeicherten Daten werden mit einer automatisch generierten, technischen ID versehen. Diese ID verknüpft sich mit einer Vorgangs-ID, die erzeugt wird, wenn Sie einen unserer Online-Services nutzen (z.B., wenn Sie einen Antrag auf Erteilung einer Verwaltungsleistung stellen). Dadurch kommt es zu einer Verknüpfung der Daten in den Logfiles mit den personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen der Antragsstellung zur Verfügung stellen. Der Zugriff auf die Logfiles ist durch technische und organisatorische Maßnahmen nur einem festgelegten Kreis von entsprechend angewiesenen Administratoren möglich.
Ihre personenbezogenen Daten, werden gelöscht, wenn die Löschung gemäß den dafür geltenden Datenschutzbestimmungen notwendig ist. Bitte beachten Sie, dass einer Löschung Ihrer personenbezogenen Daten stets gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen können. Sollten die Daten nach dem Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vom zuständigen Archiv als archivwürdig klassifiziert werden, werden die Daten in den „operativen Systemen“ gelöscht und an das Archiv übergeben. Die Speicherung und Verarbeitung erfolgt dann nur noch nach den Vorschriften des Hessischen Archivgesetzes
Empfänger der Daten: ekom21 – KGRZ Hessen, Carlo-Mierendorff-Straße 11, 35398 Gießen; Dritte nach §§ 44 ff BMG
Beabsichtigte Drittlandübermittlung: Keine
Solarkataster
Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung von Online-Verwaltungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 Satz 1 lit b. DSGVO, § 3 HDSIG i.V.m. § 1 Abs. 1 Onlinezugangsgesetz (OZG)
Datenkategorien: Nutzungsdaten, Stammdaten, Kontaktdaten
Empfänger der Daten: LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH, Mainzer Str. 118, 65189 Wiesbaden
BeabsichtigteDrittlandübermittlung: Keine
Beantragung Führungszeugnis
Zweck der Verarbeitung: Bereitstellung von Online-Verwaltungsdienstleistungen
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. I lit. e DSGVO, § 3 BDSG, § 3 HDSIG, § 30 BZRG i.V.m. § 1 Abs. 1 Onlinezugangsgesetz (OZG)
Datenkategorien: Nutzungsdaten, Stammdaten, Kontaktdaten
Empfänger der Daten: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
Deutschland
Beabsichtigte Drittlandübermittlung: Keine
8. Cookies und ähnliche Technologien
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
Cookies:
|
Name |
Anbieter |
Speicherdauer |
Zweck |
|
lindenB |
www.linden.de |
1 Tag |
Funktionalität |
|
lindenA |
www.linden.de |
1 Tag |
Funktionalität |
|
reDimCookieHint |
www.linden.de |
Session |
Cookie-Hinweisverwaltung |
|
f3c096751143e61ac6223b904a175530 |
www.linden.de |
Session |
Funktionalität |
|
BIGipServer~... |
www.wetter.de |
Session |
Technisch erforderlich für Wetteranzeige |
9. Server-Logdateien
Zweck der Verarbeitung: Überwachung der Website-Sicherheit, Fehleranalyse und Schutz vor Angriffen
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
Datenkategorien: IP-Adressen, Zugriffszeitpunkt, aufgerufene Seiten
Speicherdauer: 30 Tage
Benutzungsordnung
für die Grill- und Freizeitplätze der Stadt Linden
Im Rahmen ihrer Aufgaben zur Bereitstellung von öffentlichen Erholungs- und Freizeitflächen stellt die Stadt Linden ihren Einwohnerinnen und Einwohnern folgende Anlagen als Grill- und Freizeitplätze zur Verfügung:
Zur Gewährleistung eines sicheren, umweltgerechten und störungsfreien Betriebs erlässt die Stadt Linden für sämtliche vorgenannten Anlagen folgende einheitliche Benutzungsordnung.
Sie ist für alle Personen verbindlich, die die Einrichtungen nutzen, betreten oder reservieren.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Benutzungsordnung gilt für alle von der Stadt Linden bereitgestellten Grill- und Freizeitplätze, einschließlich ihrer baulichen Anlagen, technischen Einrichtungen und Außenflächen. Sie umfasst insbesondere:
(2) Der Geltungsbereich erstreckt sich ferner auf alle Bereiche, die zum Erreichen, Betreten, ordnungsgemäßen Nutzen und Verlassen der genannten Anlagen notwendig sind.
§ 2 Nutzungsberechtigung
(1) Die im § 1 genannten Grill- und Freizeitplätze sowie ihre Einrichtungen stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Linden, deren Vereinen, Verbänden und Gruppen zur Verfügung.
(2) Die Benutzung durch auswärtige Vereine, Gruppen oder Privatpersonen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn ein Lindener Bürger als Verantwortlicher oder Antragstellerin auftritt.
(3) Über Ausnahmen entscheidet der Magistrat der Stadt Linden im Einzelfall.
(4) Aufgrund der räumlichen Kapazität des Grill- und Aufenthaltsgebäudes an der „Grube Fernie“ (Winkelgebäude) dürfen dort Veranstaltungen mit maximal 60 Personen durchgeführt werden.
§ 3 Erwerb der Nutzungsberechtigung
(1) Die Nutzung der im § 1 genannten Grill- und Freizeitplätze sowie der zugehörigen Einrichtungen erfolgt über die Website der Stadt Linden (https://vermietung.linden.de) mittels des dort bereitgestellten Online-Buchungskalenders. Die Berechtigung zur Nutzung wird durch die Genehmigung des Buchungsantrags erlangt.
(2) Die Buchungsanfrage muss folgende Angaben enthalten:
· Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers
· Zeitpunkt und Dauer der beantragten Nutzung
· Voraussichtliche Zahl der teilnehmenden Personen
· Art der Veranstaltung
(3) Bei der Nutzung durch Gruppen, Vereine, Verbände oder ähnliche Organisationen ist ein geschäftsfähiges Mitglied als verantwortliche Person zu benennen. Diese Person ist bei der Buchung ausdrücklich anzugeben und übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung der Benutzungsordnung.
(4) Stehen der Nutzung durch die Antragstellerin oder den Antragsteller begrenzte oder schwerwiegende Bedenken entgegen, kann die Buchungsanfrage storniert und die Überlassung der Anlage abgelehnt werden. Auch nach Erteilung der Genehmigung kann diese kurzfristig widerrufen werden, sofern neue Gründe auftreten, die eine Nutzung nicht rechtfertigen oder wenn öffentliche Interessen dem entgegenstehen. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung oder Entschädigung besteht nicht.
(5) Nach Erteilung der Genehmigung erhält die Antragstellerin oder der Antragsteller:
· einen digitalen Auszug der Benutzungsordnung
· eine digitale Rechnung über die zu entrichtenden Gebühren einschließlich Kaution
(6) Mit der Genehmigung unterwirft sich die Nutzerin bzw. der Nutzer den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung und erkennt diese durch Entgegennahme der Genehmigung ausdrücklich an.
§ 4 Verlust der Benutzungsberechtigung
(1) Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen gegen diese Benutzungsordnung kann die Nutzerin bzw. der Nutzer von der Nutzung der Grill- und Freizeitplätze ausgeschlossen werden.
(2) Insbesondere bei groben oder vorsätzlichen Verstößen, einschließlich Verstöße gegen die Regelungen zu Sicherheit, Sauberkeit und Verhalten, sind die Beauftragten der Stadt Linden befugt, die Benutzungsberechtigung sofort zurückzuziehen und eine sofortige Räumung des Platzes zu verlangen.
(3) Der Entzug der Benutzungsberechtigung erfolgt ohne Entschädigungsanspruch für bereits gezahlte Gebühren oder Kautionen.
§ 5 Auflagen und Bedingungen
Für die Benutzung der im § 1 genannten Grill- und Freizeitplätze sowie ihrer Einrichtungen gelten folgende Auflagen und Bedingungen:
§ 6 Befahren des Geländes
(1) Das Befahren der Grill- und Freizeitplätze mit Fahrzeugen aller Art, insbesondere Motorrädern, Mopeds oder Mofas, ist untersagt.
(2) Den Nutzerinnen und Nutzern stehen die ausgewiesenen Parkplätze zur Verfügung.
(3) Eine Zufahrt oder Befahrung des Geländes ist ausschließlich für Material- oder Versorgungsfahrzeuge gestattet. In jedem Fall sind die Zufahrtswege freizuhalten, insbesondere für Rettungsfahrzeuge.
§ 7 Haftung für Schäden
(1) Die Nutzerinnen und Nutzer der im § 1 genannten Grill- und Freizeitplätze stellen die Stadt Linden von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Anlagen, Einrichtungen und des Geländes entstehen. Dies gilt insbesondere für Aktivitäten, Veranstaltungen oder andere Handlungen auf dem Gelände.
(2) Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Stadt Linden als Eigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB unberührt.
(3) Für die Sicherheit von mitgebrachten privaten Gegenständen übernimmt die Stadt keine Haftung; bei Verlust oder Beschädigung wird kein Ersatz geleistet.
(4) Die Nutzerinnen und Nutzer haften für alle Schäden, die durch die Nutzung an Einrichtungen, Geräten oder Zugangswegen entstehen. Jeder festgestellte Schaden, auch wenn er nicht selbst verursacht wurde, ist der Stadt Linden unverzüglich zu melden.
(5) Verursachte Schäden sind von den Nutzerinnen und Nutzern sofort zu beheben oder beheben zu lassen.
(6) Vor und während der Nutzung haben die Nutzerinnen und Nutzer sich von einem ordentlichen, sauberen und sicheren Zustand der Anlage zu überzeugen. Eventuelle Beschädigungen, Verunreinigungen oder sonstige Mängel, insbesondere wenn sie auf vorhergehende Nutzer zurückzuführen sein könnten, sind unverzüglich der Stadt oder deren Beauftragten anzuzeigen.
(7) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Baden im See, Befahren mit Booten sowie im Winter das Betreten des eventuell zugefrorenen Teiches an der Grube Fernie verboten ist. Die für die Veranstaltung Verantwortlichen haben sicherzustellen, dass Kinder und andere Teilnehmer diese Verbote beachten und keine Gefährdung entsteht.
§ 8 Ersatzvornahme
(1) Kommt eine Nutzerin oder ein Nutzer ihren bzw. seinen Verpflichtungen aus dieser Benutzungsordnung nicht nach, kann die Stadt Linden die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung von Schäden im Wege der Ersatzvornahme durchführen.
(2) Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten der verantwortlichen Nutzerin bzw. des verantwortlichen Nutzers, soweit die hinterlegte Kaution oder sonstige Sicherheitsleistungen nicht ausreichen.
§ 9 Rechte Dritter
(1) Unbeschadet der Genehmigung zur Benutzung der Grill- und Freizeitplätze bleiben Rechte Dritter, die Grundstücke zu betreten oder zu nutzen, bestehen, soweit die Belange der berechtigten Nutzerinnen und Nutzer dadurch nicht beeinträchtigt werden.
(2) Dritten kann gegebenenfalls gestattet werden, die Toilettenanlagen zu benutzen oder bei Witterungseinflüssen das Gebäude bzw. die Schutzhütten aufzusuchen.
(3) Die Nutzerinnen und Nutzer der überlassenen Anlagen haben sich so zu verhalten, dass andere Gruppen oder Dritte nicht gestört, behindert oder belästigt werden. Dies gilt insbesondere für:
a) Räumlichkeiten des Angelsportvereins und der Naturschutzgruppe auf demselben Gelände (Grube Fernie),
b) das angrenzende Tennisplatzgelände (Grube Fernie),
c) den Angelbetrieb am See (Grube Fernie).
§ 10 Nutzungsgebühr, Kaution und Schlüsselpfand
(1) Die Höhe der Nutzungsgebühr wird durch den Magistrat der Stadt Linden festgesetzt. Sie beträgt derzeit:
(2) Für die Ausgabe des Schlüssels ist ein Schlüsselpfand sowie Kaution in Höhe von 150,00 € zu hinterlegen. Die Kaution wird zurückerstattet, sofern die Bestimmungen des § 5 vollständig eingehalten wurden und keine Schäden bzw. zusätzlichen Reinigungsleistungen erforderlich sind.
(3) Die Nutzungsgebühr und die Kaution sind spätestens 7 Tage vor dem Anmietungstermin auf das Konto der Stadt Linden zu überweisen. Geht der Betrag nicht fristgerecht ein, wird die Buchung automatisch storniert.
(4) Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage vor dem Anmietungstermin kann eine Gebühr in Höhe von 50 % der Nutzungsgebühr erhoben werden.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen entsprechenden Bestimmungen der zuvor geltenden Benutzungsordnungen außer Kraft.
Linden, 11.12.2025 DER MAGISTRAT DER STADT LINDEN
Fabian Wedemann
Bürgermeister