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Gemeinde Hemhofen

Brandschutzordnung Teil B der Gemeinde Hemhofen für die Mehrzweckhalle
1.
Geltungsbereich und Zweck (Für wen gilt die Brandschutzordnung, welche Bereiche sind erfasst?)
2.
Verhalten zur Brandverhütung
Rauch- und Feuerverbot
Umgang mit elektrischen Geräten
Freihalten von Fluchtwegen
Keine brennbaren Materialien unbeaufsichtigt lagern
3.
Verhalten im Brandfall
Brand melden (112)
Personen retten, Türen schließen
Fluchtwege nutzen – nicht den Aufzug!
An Sammelstelle begeben
4.
Flucht- und Rettungswege
Wege freihalten
Notausgänge kennen
Notbeleuchtung beachten
5.
Löschhilfen und Brandschutzeinrichtungen
Feuerlöscher: Standorte kennen
Keine Zweckentfremdung
Bedienung nur durch unterwiesene Personen
6.
Verantwortlichkeiten & Ansprechpartner
Betreiber (z. B. Gemeinde)
Hausmeister
1.
Geltungsbereich
Diese Brandschutzordnung gilt für alle Personen, die sich regelmäßig in der Mehrzweckhalle aufhalten, insbesondere für Mitarbeitende, Vereinsmitglieder, Veranstaltende und sonstige Nutzergruppen. Ziel ist es, durch klare Verhaltensregeln Brände zu verhindern und im Gefahrenfall richtig zu handeln.
2.
Verhalten zur Brandverhütung
Zur Vermeidung von Brandgefahren sind folgende Verhaltensweisen zwingend einzuhalten:
In der gesamten Halle sowie in allen Nebenräumen besteht Rauch- und offenes Feuer-Verbot.
Elektrische Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß und in einwandfreiem Zustand verwendet werden.
Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen jederzeit frei zugänglich sein – keine Lagerung oder Aufstellung von Gegenständen.
Brennbare Materialien (z. B. Papier, Textilien, Dekorationen) dürfen nicht an oder in der Nähe von Wärmequellen gelagert oder angebracht werden.
Heizgeräte dürfen nur mit Zustimmung des Betreibers verwendet werden
3.
Verhalten im Brandfall
Im Brandfall gilt folgende Reihenfolge:
1.
Brand melden: Sofort die Feuerwehr über 112 alarmieren. Dabei: Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist der Brand? Warten auf Rückfragen!
2.
Personen retten: Gefährdete Personen warnen und, wenn möglich, beim Verlassen des Gebäudes helfen.
3.
Türen schließen, nicht abschließen – Rauch darf sich nicht ausbreiten.
4.
Löschversuch nur bei Eigengefährdung ausgeschlossen (z. B. mit Feuerlöscher) und wenn man geschult ist.
5.
Fluchtwege benutzen – keine Aufzüge verwenden.
6.
Sammelstelle aufsuchen: [Parkplatz vor der Mehrzweckhalle und Lehrerparkplatz]
4.
Flucht- und Rettungswege
a.
Die Fluchtwege sind durch grüne Hinweisschilder gekennzeichnet.
b.
Türen in Rettungswegen dürfen nicht verstellt, blockiert oder abgeschlossen werden.
c.
Notbeleuchtung und Rettungszeichen dürfen nicht verdeckt oder entfernt werden.
5.
Löschhilfen und Brandschutzeinrichtungen
a.
Die Standorte der Feuerlöscher sind gekennzeichnet (siehe Lageplan am Eingang).
b.
Nur Personen, die im Umgang mit Feuerlöschern unterwiesen wurden, sollten Löschversuche unternehmen.
c.
Brandschutzeinrichtungen (z. B. Wandhydranten, Rauchabzug) dürfen nicht manipuliert oder verstellt werden.
d.
Fehlalarme oder technische Störungen sind unverzüglich dem Hausmeister oder Betreiber zu melden.
6.
Verantwortlichkeiten & Ansprechpartner
Betreiber der Halle – Gemeinde Hemhofen (09195/9484-0)
Hausmeister (0151/10517596, 0160/4731287)
Im Notfall 112

Ludwig Nagel
1. Bürgermeister
  • Montag
    08:00 - 23:00 Uhr
  • Dienstag
    08:00 - 23:00 Uhr
  • Mittwoch
    08:00 - 23:00 Uhr
  • Donnerstag
    08:00 - 23:00 Uhr
  • Freitag
    08:00 - 23:00 Uhr
  • Samstag
    08:00 - 23:00 Uhr
  • Sonntag
    08:00 - 23:00 Uhr

  Fr. De Mitri

  09195-9484-0

Blumenstraße 34
91334 Hemhofen
DE