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Datenschutzerklärung des Anbieters

Datenschutzerklärung Online-Buchungssystem „Locaboo“

1. Regelungsgegenstand

Die Gemeinde Dittelbrunn stellt Nutzern der gemeindlichen Räumlichkeiten über eine Webapplikation oder App einen gesicherten Zugriff zur Buchung von Trainingszeiten, Übungszeiten, Sportveranstaltungen, privaten Veranstaltungen sowie weitere Informationen wie z. B. Pläne usw. zur Verfügung.

Mit der vorliegenden Datenschutzerklärung werden einheitliche Regelungen und Voraussetzungen für die Benutzung des Online-Buchungs-Systems „Locaboo“ geschaffen. Diese Regelungen sollen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften gewährleisten und verhindern, dass die gespeicherten Informationen in unbefugte Hände gelangen.

2. Geltungsbereich

Die Datenschutzerklärung gilt für alle Benutzer des Online-Buchungssystems „Locaboo“ der Gemeinde Dittelbrunn die diesen Service wahrnehmen möchten und sich mit den nachfolgenden Benutzungsbedingungen einverstanden erklären.

3. Zugangsdaten (Benutzername und Passwort)

Jeder Benutzer erhält für den Zugang zum Online-Buchungs-System „Locaboo“ eine persönliche Benutzerkennung. Hierzu legt sich jeder Benutzer ein eigenes Passwort fest, das nur ihm persönlich bekannt ist. Benutzername und Passwort müssen geheim gehalten werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Auch ein Speichern der Zugangsdaten auf dem PC oder im Browser ist nicht zulässig.

Das Ausprobieren, Ausforschen und die Benutzung fremder Benutzerkennungen und Passwörter sind nicht zulässig. Sollte ein Missbrauch von Benutzerkennungen festgestellt werden, werden diese Benutzerkonten gesperrt.

4. Passwortschutz

Für den korrekten Gebrauch von Kennwörtern gelten folgende Grundsätze:

 ·     Das Passwort darf nicht leicht zu erraten sein (z. B. keine Namen, keine Geburtsdaten, keine Kfz-Kennzeichen).

·     Das Passwort muss mindestens acht Zeichen lang sein. Innerhalb des Passwortes muss mindestens ein Buchstabe, ein Sonderzeichen und eine Zahl verwendet werden.

·     Initialpasswörter und voreingestellte Passwörter (z. B. bei der erstmaligen Anmeldung) müssen umgehend durch individuelle Passwörter ersetzt werden.

·     Das Passwort muss geheim gehalten werden und darf nur dem Benutzer persönlich bekannt sein.

·     Das Passwort sollte nicht schriftlich fixiert werden. Falls ein Passwort vergessen wird, kann im Login-Bereich das Passwort über die Funktion „Passwort vergessen“ zurückgesetzt werden.

·     Passwörter dürfen nicht auf programmierbaren Funktionstasten gespeichert werden.

·     Ein Passwort ist unverzüglich zu wechseln, wenn es unautorisierten Personen bekannt geworden ist.

 5. Zugriff

Es ist darauf zu achten, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf die Daten des Online-Buchungs-Systems „Locaboo“ erlangen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich nach dem Aufrufen von Internetseiten auf dem Gerät (beispielsweise im Cache) noch Teile dieser Daten bzw. einzelne Dateien befinden können. Es ist deshalb empfehlenswert, vor dem Schließen des Browsers die temporären Internetdateien zu löschen.

Der Zugang zum verwendeten Gerät ist mit einem Kennwort zu schützen (über Betriebssystem, BIOS o. ä.). Sofern mehrere Personen das Gerät benutzen, darf der Zugriff auf das Online-Buchungs-System „Locaboo“ nur unter einer eigenen, individuellen Benutzerkennung erfolgen, die mit einem Passwort, Fingerabdrucksensor oder einer Gesichtserkennung abgesichert ist. Der Zugriff anderer Benutzer muss dadurch ausgeschlossen sein.

6. Verarbeitung

Soweit Dokumente auf Geräten gespeichert werden, sind sie gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. In diesem Fall muss der Zugang zum Gerät mit einem individuellen und geheimen Passwort geschützt sein.

 7. Verbindlichkeit

Durch das Setzen des Hakens zur Datenschutzerklärung wird diese Datenschutzerklärung als verbindlich anerkannt.

 8. Folgen der Nichtbeachtung

Für die Gewährleistung der Erfordernisse des Datenschutzes ist das Beachten und Einhalten der o. g. Regelungen unbedingt erforderlich. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung entstehen, können die Benutzer ggf. in Haftung genommen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Rahmenhygienekonzept für Vereine zur   Wiederaufnahme des Trainings-/Übungsbetriebs

Stand 24.07.2020 


Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sind grundsätzlich untersagt. Der Trainings/Übungsbetrieb ist unter den nachfolgenden Voraussetzungen möglich und bezieht sich sowohl auf die Sportstätten als auch Bürgerhäuser.

 A.)   Allgemeine Regelungen zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen
1.   Dieses Schutz- und Hygienekonzept wurde auf der Grundlage eines von den Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts
ausgearbeitet.
2.    Die Vereinsvorstände wurden über das Konzept informiert und haben ihre Nutzer sowie Trainer/Übungsleiter u. a. darüber zu belehren.
3.    Die Vereine haben neben diesem Schutz- und Hygienekonzept die Verbandsspezifischen Hygienemaßnahmen zu ergreifen und umzusetzen.
4.    Die Gemeinde Dittelbrunn kontrolliert die Einhaltung der standort- und verbandsspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreift bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.
5.    Die Trainingszeiten sind über das Online-Buchungssystem „Locaboo“ rechtzeitig im Voraus zu buchen. Hierbei ist ein Ansprechpartner (Trainer/Leitung) zu benennen sowie die voraussichtliche Teilnehmerzahl.
6.   Bei Trainings/Übungsangeboten ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer einem festen Kursverband zugeordnet bleiben, der möglichst von einem festen Kursleiter/Trainer betreut wird. Der Kursleiter/Trainer
hat eine entsprechende Dokumentation für jeden Trainings-/Übungstag zu führen.
7.   Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorsportstättenbereich, einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten bzw. Räumlichkeiten.
8.      Ausschluss vom Sportbetrieb in Sportstätten und der gemeindlichen Räumlichkeiten (Bürgerhäuser) für
-       Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
-       Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere
-       Sollten Nutzer von Sportstätten-/Sportanlagen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen
9.      Sanitäre Einrichtungen wurden mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet.
10.   Die Teilnehmer sind mittels Aushängen auf die regelmäßige Händehygiene hinzuweisen.
 
B.) Umsetzung der Schutzmaßnahmen: Outdoorsportbetrieb
Der Trainingsbetrieb an der frischen Luft im öffentlichen Raum ist unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen zulässig:
 
1.      Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m
2.      kontaktfreie Durchführung,
3.      keine Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten,
4.      konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten – siehe jeweilige Handlungsempfehlung der Verbände
5.      keine Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen Räumlichkeiten, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
6.      Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen der Anlagen – ausreichende Buchung der Nutzungszeiten!
7.      in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen besteht Maskenpflicht,
8.      keine Zuschauer.
 
 
C.) Umsetzung der Schutzmaßnahmen: Indoorsport-/Übungsbetrieb (in geschlossenen Räumen)
Der Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen von Sportstätten/Bürgerhäusern ist unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen zulässig:

1.      Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m

2.      Ausübung allein oder in Gruppen ist in den verschiedenen Räumlichkeiten wie folgt möglich:

Halle 10 m²/Pers. Stand: 24.07.2020
   
Marienbachzentrum 40
*Turnzimmer 8
*Konditionsraum 10
Haus der Bäuerin 15
Turnhalle Pfändhausen 15
Turnhalle Hambach 20
Turnhalle Dittelbrunn 20

     3.     
kontaktfreie Durchführung, es sei denn verbandsspezifische Regelungen lassen eine andere Durchführung zu.
4.      Die Umkleidekabinen bleiben bis auf weiteres geschlossen, mit der Ausnahme der Nutzung der Umkleiden Nr. 3 innen und außen im MBZ mit max. 4 Personen. Sowie im Betriebsgebäude Hambach mit max. 4 Personen.
5.      konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten – siehe jeweilige Handlungsempfehlung der Verbände
6.      keine Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen Räumlichkeiten, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich, für das MBZ werden die Duschen Umkleide Nr. 3 innen und außen für max. 2 Personen freigegeben. Die Lüftungsanlage in den Duschen läuft auf Dauerbetrieb. Der beigefügte Grundriss des MBZ mit den eingezeichneten Flächen und Vermerken ist Bestandteil dieses Konzeptes. Im Betriebsgebäude Hambach werden die Duschen ebenfalls für jeweils 2 Personen freigegeben. Auch hier läuft die Lüftungsanlage in den Duschen auf Dauerbetrieb.
7.      Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen der Anlagen – ausreichende Buchung der Nutzungszeiten!
8.      in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, beim Betreten der Umkleiden besteht Maskenpflicht, bei der Übungsausführung kann die Maske abgenommen werden.
9.      keine Zuschauer.
10.      Die Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 120 Minuten beschränkt.
11.      Zwischen verschiedenen gruppenbezogenen Trainingseinheiten/-kursen ist eine mindestens 20-minütige Pause abzuhalten, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann.
12.      Auch während des Trainings ist auf eine ausreichende Belüftung zu achten.
Diese Schutz- und Hygienekonzept tritt mit dem 24.07.2020 in Kraft und gilt bis auf weiteres. Die Gemeinde Dittelbrunn behält sich Änderungen vor.
Dittelbrunn, 23.07.2020
Warmuth
1.Bürgermeister
 

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