Dorfstrasse 43
8126 Zumikon
CH
044 918 00 97
Die Bestätigung erfolgt per Mail und wird in diesem System generiert. Bitte kontrollieren Sie Ihre Mails auch im Spam- oder Junkmail-Ordner, da die Mails aus dem Buchungssystem (Locaboo.com) unter Umständen leider auch dort landen können.
Sie können Ihre Buchungen mit Ihrer Anmeldung im System nachträglich aufrufen und allenfalls stornieren. Falls Sie Ihre Reservation stornieren müssen, melden Sie uns dies bitte auch telefonisch oder per Mail. Stornierungen bis ein Woche vor der Nutzung werden nicht verrechnet. Für kurzfristigere Stornierungen müssen wir Ihnen 50% des Mietpreises verechnen.
Mietreglement Freizeitzentrum Zumikon
Die Räume können ausschliesslich für private, nichtkommerzielle Veranstaltungen gemietet werden. Dieses Reglement und die Checkliste sind Bestandteile des Mietvertrages.
1. Vertrag
Der Vertrag wird nur mit einer volljährigen, handlungsfähigen Person abgeschlossen. Organisieren Minderjährige eine Veranstaltung, so muss eine volljährige, handlungsfähige Person die Verantwortung übernehmen, allenfalls während der Mietdauer anwesend sein und den Mietvertrag unterschreiben.
2. Haftung
Die Mieterinnen und Mieter haften für allfällige Schäden an Objekten, welche während der Mietdauer entstehen. Die Schäden sind nach der Veranstaltung dem Freizeitzentrum zu melden. Beim Verlust eines Schlüssels haften die Mieter für die Ersatzkosten. Bitte achten Sie auf Ihre Wertsachen. Für Garderobe und Wertsachen übernehmen wir keine Haftung.
3. Lärm
Der Schallpegel durch Musikanlagen darf 93 dB nicht überschreiten. Rücksichtnahme: Das Freizeitzentrum befindet sich in einem unmittelbaren Wohngebiet, worauf es Rücksicht zu nehmen gilt. Massnahmen: Bei Veranstaltungen mit Musik im Freizeitzentrum müssen die Fenster und Türen nach 22.00 Uhr geschlossen bleiben.
4. Benutzungszeiten
Veranstaltungen sind bis 24.00 Uhr zu beenden, die Mietenden sind für die termingerechte Schliessung verantwortlich. Änderungen sind nur in Absprache mit der Zentrumsleitung möglich und mit polizeilicher Bewilligung.
5. Feuerpolizeiliche Vorschriften
Die Notausgänge müssen stets frei zugänglich sein.
Freizeitzentrum, Dorfplatz 9: Tanzraum ca. 40 Personen, Mehrzweckraum ca. 25 Personen.
Zumiker Treff, Dorfstrasse 43: Tanzsaal ca. 80 Personen, Caféteria ca. 40 Personen, MZR 1 ca. 20 Personen, MZR 2 ca. 15 Personen, MZR 3 ca. 15 Personen.
6. Alkohol
Die Konsumation von Alkohol ist nur in geschlossenen Gesellschaften von Erwachsenen über 18 Jahren erlaubt. Änderungen sind nur in Absprache mit der Zentrumsleitung möglich.
7. Rauchen
Das gesamte Freizeitzentrum und der Zumiker Treff sind rauchfrei. Das Rauchen wird lediglich draussen erlaubt. Bitte Aschenbecher benutzen.
8. Notfälle
In Notfällen bitte den Massnahmenplan beachten. Apotheken und Löschdecken sind in den Räumen deponiert.
9. Reinigung
Es ist uns ein Anliegen, dass sämtliche Räume (inkl. WC, Küche, Eingangsbereich, Garderobe und evt. Aussenbereiche) sauber und aufgeräumt zurückgelassen werden. Allfällige Nachreinigungen und Aufräumarbeiten werden nach Aufwand nachträglich in Rechnung gestellt, pro angefangene Stunde Fr. 100.-.
10. Parkplätze
Für Autos steht die Tiefgarage bis 02.00 Uhr unter dem Dorfplatz zur Verfügung (=blaue Zone). Weitere Parkmöglichkeiten bestehen der Hauptstrasse entlang. Mofas und Velos sind im Velounterstand hinzustellen. Die Zufahrt zum Eingang des Freizeitzentrums und des Zumiker Treffs ist nur für kurze Zeit zum Ein- und Ausladen erlaubt.