Bitte beachten Sie, dass das Zeitfenster Ihrer Reservation das eventuelle Einrichten und die abschliessende Reinigung beinhaltet. Der Raum muss nach Ihrer Nutzung wieder verfügbar sein. Passen Sie das Zeitfenster falls nötig gleich jetzt nochmals an.
Die Mietenden sind verpflichtet, den Raum zu reinigen und sauber zurückzugeben. Reinigungsuntensilien sind vorhanden.
Falls Sie ein Reinigungsunternehmen engagieren wollen, empfehlen wir, mit unserem Partner TIO Clean GmbH Kontakt aufzunehmen (+41 76 216 84 47 oder info@tioclean.ch).
Bitte kommen Sie in der Woche Ihres Anlasses während den Öffnungszeiten bei uns im Sekretariat vorbei. Hier erhalten Sie den Schlüssel, einen Vertrag und eine detaillierte Einführung inkl. einer Checkliste. Die Zahlung erfolgt nach Möglichkeit bar vor Ort oder per Einzahlungsschein. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während unseren Öffnungszeiten vorbeizukommen, vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Das folgende Mietreglement wird Ihnen zusammen mit einer Checkliste auch bei der Schlüsselübergabe ausgehändigt:
Mietreglement Freizeitzentrum Zumikon
Die Räume können ausschliesslich für private, nichtkommerzielle Veranstaltungen gemietet werden. Dieses Reglement und die Checkliste sind Bestandteile des Mietvertrages.
1. Vertrag
Der Vertrag wird nur mit einer volljährigen, handlungsfähigen Person abgeschlossen. Organisieren Minderjährige eine Veranstaltung, so muss eine volljährige, handlungsfähige Person die Verantwortung übernehmen, allenfalls während der Mietdauer anwesend sein und den Mietvertrag unterschreiben.
2. Haftung
Die Mieterinnen und Mieter haften für allfällige Schäden an Objekten, welche während der Mietdauer entstehen. Die Schäden sind nach der Veranstaltung dem Freizeitzentrum zu melden. Beim Verlust eines Schlüssels haften die Mieter für die Ersatzkosten. Bitte achten Sie auf Ihre Wertsachen. Für Garderobe und Wertsachen übernehmen wir keine Haftung.
3. Lärm
Der Schallpegel durch Musikanlagen darf 93 dB nicht überschreiten. Rücksichtnahme: Das Freizeitzentrum befindet sich in einem unmittelbaren Wohngebiet, worauf es Rücksicht zu nehmen gilt. Massnahmen: Bei Veranstaltungen mit Musik im Freizeitzentrum müssen die Fenster und Türen nach 22.00 Uhr geschlossen bleiben.
4. Benutzungszeiten
Veranstaltungen sind bis 24.00 Uhr zu beenden, die Mietenden sind für die termingerechte Schliessung verantwortlich. Änderungen sind nur in Absprache mit der Zentrumsleitung möglich und mit polizeilicher Bewilligung.
5. Feuerpolizeiliche Vorschriften
Die Notausgänge müssen stets frei zugänglich sein.
Freizeitzentrum, Dorfplatz 9: Tanzraum ca. 40 Personen, Mehrzweckraum ca. 25 Personen.
Zumiker Treff, Dorfstrasse 43: Tanzsaal ca. 80 Personen, Caféteria ca. 40 Personen, MZR 1 ca. 20 Personen, MZR 2 ca. 15 Personen, MZR 3 ca. 15 Personen.
6. Alkohol
Die Konsumation von Alkohol ist nur in geschlossenen Gesellschaften von Erwachsenen über 18 Jahren erlaubt. Änderungen sind nur in Absprache mit der Zentrumsleitung möglich.
7. Rauchen
Das gesamte Freizeitzentrum und der Zumiker Treff sind rauchfrei. Das Rauchen wird lediglich draussen erlaubt. Bitte Aschenbecher benutzen.
8. Notfälle
In Notfällen bitte den Massnahmenplan beachten. Apotheken und Löschdecken sind in den Räumen deponiert.
9. Reinigung
Es ist uns ein Anliegen, dass sämtliche Räume (inkl. WC, Küche, Eingangsbereich, Garderobe und evt. Aussenbereiche) sauber und aufgeräumt zurückgelassen werden. Allfällige Nachreinigungen und Aufräumarbeiten werden nach Aufwand nachträglich in Rechnung gestellt, pro angefangene Stunde Fr. 100.-.
10. Parkplätze
Für Autos steht die Tiefgarage bis 02.00 Uhr unter dem Dorfplatz zur Verfügung (=blaue Zone). Weitere Parkmöglichkeiten bestehen der Hauptstrasse entlang. Mofas und Velos sind im Velounterstand hinzustellen. Die Zufahrt zum Eingang des Freizeitzentrums und des Zumiker Treffs ist nur für kurze Zeit zum Ein- und Ausladen erlaubt.