Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Offenburger Badbetriebs GmbH
Stand: Juni 2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Überlassung von Bahnen /Becken an Vereine, Schulen und andere Organisationen zur Durchführung von Übungsbetrieb. Sie ersetzen die Regelungen der bestehenden Überlassungsverträge. Die Buchung der Übungszeiten erfolgt über das seitens der Offenburger Badbetriebs GmbH (OBB GmbH) zur Verfügung gestellte digitale Buchungssystem. Der Zugang zu dem Buchungssystem erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Anfrage bei der OBB GmbH.
Die OBB GmbH überlässt dem/der Nutzer*in die gebuchten Nutzungsbereiche für festgelegte Nutzungszeiten. Zusätzlich zu den Nutzungszeiten sind vor und nach den Nutzungszeiten jeweils 30 min für das Umkleiden und Duschen vorgesehen, sofern diese innerhalb der Öffnungszeiten liegen.
Die AGB gelten für die in den Buchungen bzw. die unter „Meine Buchungen“ angegebenen Zeiten sowie Nutzungsflächen/Bahnen.
Die Vertragspartner sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
· der/die Nutzer*in seiner Pflicht zur Beaufsichtigung nicht ordnungsgemäß wahrnimmt,
· der/die Nutzer*in, seine Beauftragten oder seine Teilnehmenden den Verpflichtungen aus diesem Vertrag grob zuwiderhandeln oder trotz Abmahnung wiederholt gegen den Vertrag verstoßen,
· sich der/die Nutzer*in mit der Entrichtung des Nutzungsentgelts für mehr als zwei Termine in Verzug befindet,
· über das Vermögen des jeweiligen Vertragspartners Insolvenzantrag gestellt wird.
Darüber hinaus steht beiden Vertragsparteien die fristlose Kündigung des Vertrages zu, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses als unzumutbar erscheinen lassen.
Das Nutzungsentgelt richtet sich nach den aktuell gültigen Tarifen. Das jeweilige Nutzungsentgelt ergibt sich aus der Summe der Buchungen im Abrechnungszeitraum und werden quartalsweise abgerechnet. Die Rechnungen sind umgehend, spätestens zu dem in der jeweiligen Rechnung genannten Zahlungsziel, zu begleichen.
Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tage vor der gebuchten Belegung möglich. Danach werden bis 24 Stunden vor der gebuchten Belegung 50% der Kosten für die Belegung Stornierungsgebühren erhoben. Dem/der Nutzer*in bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der OBB GmbH im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die gebuchte Fläche ist optisch von der allgemein zugänglichen Wasserfläche abzugrenzen. Die OBB GmbH unterstützt, auch unter Ausübung des Hausrechtes, dabei, die abgegrenzten Flächen von regulären Badegästen freizuhalten. Sollte ein Badegast in der überlassenen Fläche in Not geraten, hat der Nutzer der entsprechenden Bahn bzw. Becken umgehend das Aufsichtspersonal des Bades zu informieren. Die Verkehrssicherungspflicht für die überlassenen Flächen, insbesondere die Wasseraufsicht wird für den gesamten gebuchten Zeitraum dem/der Nutzer*in übertragen. Die gesamte daraus resultierende Verantwortung obliegt dem/der Nutzer*in. Dies gilt ebenso für den Zeitraum, welcher zwischen Betreten und Verlassen des Bades für Umkleiden und Duschen vorgesehen ist.
Der/die Nutzer*in ist verpflichtet sich über die Notfalleinrichtungen im Bad und die Rettungskette (Benachrichtigung Rettungsleitstelle) zu informieren.
Die OBB GmbH bietet dazu jährliche Schulungen an.
Die Mitarbeitenden des/der Nutzer*in für die Beaufsichtigung der Wasseraufsicht bzw. die Wasseraufsicht erfüllen die nachfolgend aufgeführten Anforderungen:
Allgemeine Anforderungen
· Mindestalter 18 Jahre,
· eine für die Erfüllung der Aufgabe körperliche und geistige Eignung
· die Ausbildung in Erster Hilfe (einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung) nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
· eine den Einweisungen entsprechende Vertrautheit mit dem Bad, seiner Ausstattung (insbesondere EH-Ausstattung) und seinen betrieblichen Abläufen
Anforderungen an das Wasseraufsichtspersonal:
· Das Personal für die Wasseraufsicht muss rettungsfähig sein.
· Der Nachweis der Rettungsfähigkeit für das Wasseraufsichtspersonal muss durch mindestens eine der nachfolgenden Prüfungen nachgewiesen werden:
§ das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber
§ ein Dokument eines anderen Mitgliedstaates der EU, aus dem hervorgeht, dass die Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Silber gleichwertig erfüllt sind oder
§ eine kombinierte Rettungsübung nach DGfdB R 94.05, Anhang 1
Der letzte Nachweis der Rettungsfähigkeit darf nicht älter als zwei Jahre sein. Die Fortbildung in der Ersten Hilfe (einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung) muss nach DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ alle zwei Jahre wiederholt werden.
Die OBB GmbH überprüft stichprobenartig, dass der/die Nutzer*in nur qualifizierte Aufsichtskräfte gemäß DGfdB R 94.05 (in der jeweils gültigen Fassung) einsetzt. Werden Verstöße festgestellt, so wird die Nutzung untersagt, bis die geforderten Qualifikationen und Voraussetzungen (wieder) vorliegen.
1. Die Haftung der Vertragspartner richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wird die OBB GmbH von einem Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen, welcher aus einer, dem/der Nutzer*in zuzurechnende Verletzung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag resultiert, stellt der/die Nutzer*in die OBB GmbH von allen aus der Inanspruchnahme entstehenden Kosten frei.
2. Der/die Nutzer*in weist das Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung und die regelmäßige Prämienzahlung nach. Auf Verlangen ist dies der OBB GmbH gegenüber nachzuweisen.
3. Wird der/die Nutzer*in von Dritten auf Schadensersatz hinsichtlich der Wasseraufsicht oder eines anderen Vorfalles im Zusammenhang mit der hier geregelten Nutzung in Anspruch genommen, ist die OBB GmbH unverzüglich zu informieren.
4. Alle Haftungsausschlüsse gelten nicht für Gefahren, die sich aus der Beschaffenheit des überlassenen Gebäudes oder Gebäudeteilen ergeben. Außerdem nicht für Verletzungen des Körpers, des Lebens, oder Gesundheit die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung der OBB GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen resultieren
5. Die OBB GmbH ist berechtigt, aus betrieblichen Gründen (z. B. Veranstaltungen) oder bei technischen Störungen die Nutzung einer Bahn oder eines Beckens nicht oder nur teilweise zuzulassen bzw. die Nutzung für einen bestimmten Zeitraum zu sperren. Sie haben den/die Nutzer*in davon unverzüglich zu unterrichten. Schadensersatzansprüche des/der Nutzer*in aufgrund der Sperrung sind ausgeschlossen jedoch wird das zu zahlende Nutzungsentgelt dann nur anteilig berechnet.
Der/die Nutzer*in haftet für alle Schäden und etwaige Folgeschäden, die der OBB GmbH an den überlassenen Einrichtungen und Geräten durch die Nutzung entstehen. Die OBB GmbH ist berechtigt, entstandene Schäden auf Kosten des/der Nutzer*in zu beheben. Als Einrichtung ist das Beckenwasser ausdrücklich miteingeschlossen. Ein Austausch des Wassers aufgrund von Verunreinigungen, z.B. durch verschmutzte Gegenstände wird als Schaden anerkannt.
Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen behält sich die OBB GmbH zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung vor, ihre geeignet erscheinenden Maßnahmen jederzeit durchzuführen. Der/die Nutzer*in kann sich zu seiner/ihrer Entlastung nicht auf eine entsprechende Verpflichtung der OBB GmbH berufen. Die aktuelle Haus- und Badeordnung ist einzuhalten und das Hausrecht der OBB GmbH bleibt unberührt.
1. Der Zutritt zu den in den Nutzungsentgelten angegebenen Konditionen ist ausschließlich nach Reservierung über das Beckenbelegungsprogramm möglich. Anderenfalls erfolgt der Zutritt als Gast und es müssen die regulären Eintrittsentgelte bezahlt werden.
2. Das Betreten des Bades erfolgt für die Nutzer*innengruppe geschlossen, unter Nennung der Personenzahl und nach Anmeldung und Ausweis mittels Institutions- oder Vereinsausweis, bzw. bei Schulen und Kindergärten durch die verantwortliche Lehrkraft/Aufsichtsperson und Nennung der Institution an der Kasse im Foyer des Freizeitbades Stegermatt.
Das Verlassen des Bades erfolgt ebenfalls für die gesamte Nutzer*innengruppe gemeinsam. Die Verantwortung trägt die zuständige Aufsichtsperson der Institution.
3. Es sind die Umkleiden im 1. OG zu verwenden. Die Spinde sind nach dem Besuch geöffnet zu hinterlassen.
4. Es dürfen nur die tatsächlich gebuchten Becken/Bahnen genutzt werden. Die Nutzung von nicht gebuchten Bahnen, Becken oder Attraktionen kann zur Nachforderung von Eintrittsgeldern gegenüber der jeweiligen Institution und im Falle der Wiederholung zur Kündigung des Vertrages führen.
5. Gering genutzte Bahnen, mit drei oder weniger Schwimmern, können bei hohem Badegästeaufkommen dem öffentlichen Badebetrieb zugeschlagen werden. Die OBB GmbH behält sich dauerhafte und vorübergehende Änderungen bzw. den gesamten Wegfall der Überlassungszeiten, z.B. durch Änderung der Betriebs- und Öffnungszeiten vor. Der/die Nutzer*in ist hierüber zu informieren.
6. Sollten im Außenbereich gebuchte Bahnen aufgrund einer Sperrung durch die OBB GmbH (insbesondere aufgrund einer Gewitterwarnung) nicht genutzt werden können, so wird dem Verein bzw. Schule oder Institution nach Möglichkeit eine äquivalente Fläche im Innenbereich zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für die Reinigung sind in der Überlassungsgebühr enthalten, soweit die Reinigung den Rahmen des üblichen Reinigungsumfanges nicht überschreitet. Darüber hinaus fällige Reinigungsarbeiten werden dem/der Nutzer*in gesondert in Rechnung gestellt. Die OBB GmbH übernimmt die Entsorgung des Abfalls im üblichen Umfang der Nutzung des Bades.
Der/die Nutzer*in sorgt für alle zur Durchführung der Nutzung erforderlichen Genehmigungen, verpflichtet sich zur Einhaltung der daraus folgenden Auflagen und trägt die daraus entstehenden Kosten.
§ 11 Hinweis auf EU-Streitschlichtungsplattform
Die Europäische Kommission hält eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
§ 12 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die OBB GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollten Teile oder Bestimmungen des Vertrages ungültig sein, so berührt dies nur die betroffenen Teile bzw. Bestimmungen und nicht den Vertrag im Ganzen. Die ungültigen Bestimmungen bzw. Vertragsbestandteile sind durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entsprechen.
Der Gerichtsstand ist Offenburg.
Offenburg, den 26.06.2024
Offenburger Badbetriebs GmbH
Tim-Niklas Hockenjos
Geschäftsführer