AGB ZUR MEETINGRAUMNUTZUNG
TZ 1 SERVICEBEDINGUNGEN / MEETINGRAUMNUTZUNG
Die Räume stehen Ihnen gem. der in der Meetingraumreservierung bestätigten Zeit zur Verfügung. Zeitüberschreitungen sind nach Verfügbarkeit und innerhalb unserer Bürozeiten möglich. Bei Zeitüberschreitungen rechnen wir zum entsprechenden Tarif gem. Meetingraumpreisliste ab. Die Räume stehen ohne gesonderte Vereinbarung während unserer Bürozeiten von Mo.-Do. von 8:00-17:00 Uhr und am Fr. von 8:00-16:00 Uhr zur Verfügung. Eine Nutzung außerhalb der Bürozeiten (abends und am Wochenende) ist per ChipkartenZutrittssystem ebenfalls möglich. Dies bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Sicherheitsleistung durch eine Kreditkarte oder alternativ der Hinterlegung einer Kaution.
Die Standardeinrichtung der Räume 11 und 39 ist die U-Form. Umrüstungen werden extra berechnet.
Der Servicekunde kann weitere, in der Preisliste für Meetingraumnutzung beschriebene, Leistungen gegen zusätzliche Berechnung in Anspruch nehmen, soweit dies mit dem Serviceleister vereinbart wird. Dies können Getränke, Gebäck, technische Geräte, Personaldienstleistungen, Internetzugang, Kopien und Drucke, Faxein- und ausgang, Büromaterial und sonstiger Verbrauch sein. Nicht zu festen Preisen erbrachte Büro- und Servicedienstleistungen sowie technischer Support werden nach Arbeitswerten abgerechnet, 1 AW = 6 Min.
Die Meetingraumnutzung berechtigt nicht zur Nutzung der Geschäftsadresse. Wird die Geschäftsadresse widerrechtlich, d.h. ohne dazugehöriges Leistungspaket genutzt, ist der Serviceleister dazu berechtigt, die Kosten für das günstigste Leistungspaket, das die Geschäftsadresse beinhaltet, zu berechnen.
Der/die überlassene/n Raum/Räume darf/dürfen lediglich für Büroarbeiten, zu Besprechungen, Schulungen, Konferenzen, Präsentationen oder ähnliche Veranstaltungen genutzt werden. Ohne schriftliche Zustimmung des Serviceleisters sind deshalb insbesondere untersagt:
1. Die Herstellung oder Lagerung von Waren, die Aufbewahrung oder Benutzung von Gegenständen oder Materialien, die eine Gefährdung der
Räumlichkeiten oder von Personen darstellen
2. Die Durchführung von Partys
3. Die Untervermietung oder Überlassung an Dritte
4. Die Nutzung eigener Kopiergeräte, Kaffeemaschinen, Kühlschränke oder anderer elektrischer Geräte mit Ausnahme von PC, Drucker und evtl. Radio.
5. Die auch nur kurzfristige Unterbringung von Haustieren
Bei der Benutzung der Meetingräume, der Möbel und der technischen Einrichtungen sowie der Teile, die außerhalb der Büroräume in Anspruch genommen werden können, wird ordnungs- und sachgemäße Benutzung vorausgesetzt und erwartet. Der Servicekunde haftet für Schäden und Verluste.
TZ 2 STORNIERUNGSZEITEN- UND GEBÜHREN
Bei Stornierung der Reservierung sind vom Kunden nachfolgende Kosten zu übernehmen, die hiermit als vereinbart gelten:
Stornierung mehr als 3 Werktage vor Terminvereinbarung = Kostenlos
Stornierung zwischen 2 und 3 Werktagen vor Terminvereinbarung = 50%
TZ 3 PREISE
Die angegebenen Raumpreise beinhalten auch das Mobiliar in der Standardeinrichtung und die Endreinigung. Die Preise sind netto und gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt. Änderungen behalten wir uns vor. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Preise ihre Gültigkeit.
TZ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Servicekunde akzeptiert die Zahlungsbedingungen, wie in der Meetingraumbestätigung angegeben. Bei Kartenzahlung hat er die EC- oder Kreditkarte auf Anforderung auch vor Beginn der Veranstaltung vorzulegen. Er kann im Rahmen einer Telefon-, Fax- oder Mailorder die Daten auch vorab mitteilen. Bei Einzugsermächtigung per Lastschrift/Abbuchung hat er ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat in schriftlicher Form mit Angabe der Bank, des Kontoinhabers, der IBAN und der SWIFT-BIC-Nummer zu erteilen. Werden Einzelheiten der Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, kann der Serviceleister die Nutzung der Meetingräume untersagen. Für Rücklastschriften wird eine Gebühr in Höhe von netto € 20,00 berechnet. Des Weiteren behält sich der Serviceleister vor, ab dem 5. Tag des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
TZ 5 PFLICHTEN DES SERVICELEISTERS
Der Serviceleister ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bürocenterbetrieb innerhalb der angegebenen Geschäftszeiten und innerhalb des vereinbarten Leistungsumfanges der Meetingraumreservierung. Störungen, verursacht durch höhere Gewalt, technische Missstände oder Krankheit des Personals, sind davon ausgeschlossen. Der Serviceleister ist in diesem Falle allerdings verpflichtet, diese innerhalb einer angemessenen Zeit zu beseitigen bzw. deren Beseitigung zu veranlassen.
Der Serviceleister ist nicht verpflichtet, Einschreiben, Bestellungen, Rechnungen und sonstige Waren anzunehmen, wenn sich daraus Zahlungsverpflichtungen und Kosten für den Serviceleister ergeben. Der Serviceleister handelt aufgrund dieses Vertrages weder als Vertreter, noch als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe des Servicekunden.
TZ 6 HAUSORDNUNG
Verpflichtungen bezüglich der Nutzung der Büroräume ergeben sich weiterhin aus der Hausordnung für Geschäftsräume. Diese wird mit der Vereinbarung der Nutzung der Meetingräume akzeptiert. Die gesamte Hausordnung ist zur Kenntnisnahme rechts hinter dem Centereingang im 5. OG ausgehängt. Auf Wunsch übersenden wir die Hausordnung vorab. Besonders zu beachtender Auszug aus der Hausordnung:
Die Etageneingangstür 5. OG. ist außerhalb der Bürozeiten = Mo.-Do. 8-18:00 h und Fr. 8-17:00 h, stets geschlossen zu halten. Ein Offenhalten ist ausnahmsweise gestattet, jedoch nur insofern der Eingang durch Blickkontakt überwacht wird, andernfalls ist die Tür unverzüglich zu schließen.
TZ 7 AUFRECHNUNG / ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT ABTRETUNG UNTERVERMIETUNG
Der Servicekunde kann Gegenansprüche nur mit einer anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderung aufrechnen. Gleiches gilt für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Servicekunden. Der Servicekunde darf die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Rechte und Ansprüche weder abtreten, übertragen noch verpfänden. Eine Gebrauchsüberlassung des Servicegegenstandes an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Serviceleister.
TZ 8 HAFTUNG / BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Eine Haftung für eingebrachte und aufbewahrte Geschäftsunterlagen, Garderobe, Gegenstände oder Materialien wird vom Serviceleister nicht über-nommen. Der Serviceleister erbringt seine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen. Für alle Schäden, die in Folge von Dienstleistungen des Serviceleisters entstehen, bzw. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sei es, dass diese beim Servicekunden, seinen Bediensteten oder einem Dritten durch den Gebrauch oder den Ausfall der Dienstleistung entstehen, haftet der Serviceleister nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist auf einen Höchstschadenersatzbetrag von € 50.000,00 je Schadenfall begrenzt. Der Serviceleister haftet nicht für Schäden, die dem Servicekunden dadurch entstehen, dass der Servicekunde seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
Dem Servicekunden stehen wegen des Verhaltens anderer Kunden des Serviceleisters keine Ansprüche gegen den Serviceleister zu.
TZ 9 KONKURRENZSCHUTZ
Ein Konkurrenzschutz für den Servicekunden ist ausgeschlossen.
TZ 10 WERBEMAßNAHMEN
Für Werbemaßnahmen hält der Serviceleister Begrüßungsschilder und Hinweistafeln bereit. Diese oder andere Werbemaßnahmen sind mit dem Serviceleister abzustimmen. Die Anbringung von Hinweiszetteln in oder am Gebäude ist nicht gestattet.
TZ 11 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall gilt eine zulässige Regelung, die bei verständiger Würdigung des Textes der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben. Beruht die Unwirksamkeit auf einer Leistungs- und Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Gerichtsstand ist Hannover.
TZ 12 DIENSTLEISTUNGSINFORMATION GEMÄß EU-VERORDNUNG AB 17.05.10
Firmendaten:
OCW Marketing & Management GmbH
vertreten durch GF Oliver Lieckfeld
Vahrenwalder Str. 269 A, 30179 Hannover
Register:
Handelsregister AG - Hannover Nr. HRB 55176
USt.-Nr.:
25/212/05545 beim Finanzamt Hannover-Nord
USt.-Ident-Nr.:
DE 173 25 3435
Gläubiger ID:
DE68OCW00000816843
Kammer:
IHK Hannover/Hildesheim
Berufsverband:
Bundesverband Businesscenter e.V.
Gerichtsstand:
Hannover
Dienstleistungsmerkmale:
Siehe Preisliste für Meetingraumnutzung und Dienstleistung- und Preisübersicht
Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz-Versicherungs AG, München
Geschäftsstelle: 10900 Berlin
Geltungsbereich Deutschland
Berufliche Gemeinschaften:
ecos office center GmbH & Co. KG und alle
angeschlossenen ecos office center im
ecos Unternehmensverbund
Hausordnung:
Aushang, rechts hinter dem Centereingang im 5 OG.
und auf Anforderung
Verhaltenskodex und Schlichtungsstelle:
Nein